Der Diözesanausschuss (DA) berät zwischen den Diözesankonferenzen über die Arbeit der KjG und entscheidet über laufende Angelegenheiten des Diözesanverbandes. Er ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Diözesankonferenzen. Er arbeitet mit der Diözesanleitung (DL) zusammen und trifft mit ihr wichtige Entscheidungen. Außerdem kontrolliert er die Arbeit der Diözesanleitung. Zum DA gehören die Mitglieder der DL, die direkten gewählten DA-Mitglieder sowie als beratende Mitglieder eine Person aus dem BDKJ-Vorstand und die Referent*innen der Diözesanstelle.
Die Diözesankonferenz (Diko) ist das höchste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes (DV). Sie bestimmt die Aufgaben, Arbeitsweisen und Themen des Diözesanverbandes im Rahmen der Satzung sowie der Grundlagen und Ziele des Verbandes und der Beschlüsse der Bundeskonferenz.
Die stimmberechtigten Delegierten stammen aus allen Bezirken/Dekanaten des Bistums und wir freuen uns immer über alle weiteren Mitglieder aus Teams und (Sach-)Ausschüssen sowie Gäst*innen aus den Kontaktgebieten, unserer Bundesleitung oder dem BDKJ-Vorstand.
DiKo 2024 – Ich will KjG!
Die Diözesankonferenz 2024 findet vom 01.-03.03.2024 im Jugendhaus Don Bosco in Mainz statt.
Du bist noch nicht angemeldet? Worauf wartest du?! 😀
Der Stimmschlüssel – also die Stimmen, die jeder Bezirk und jedes Dekanat auf der DiKo hat – berechnet sich aus den Mitgliedern, die bis Ende des Jahres abgerechnet wurden.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt (TOP) auf den DiKos sind die Wahlen. So wurden auf der vergangenen DiKo eine neue Diözesanleitung (DL) und ein neuer Diözesanausschuss (DA) für die kommenden zwei Jahre gewählt. Sowohl DL und DA sind noch nicht voll besetzt. Also, vielleicht bist du demnächst ja Teil unseres Teams?
Wahlausschreibung
Bewirb dich im Vorfeld oder stelle dich während der Konferenz auf
Der Wahlausschuss hat mehrere Aufgaben vor und während der Diözesankonferenz (DiKo). Er wird auf der DiKo immer für die folgende DiKo gewählt.
Sucht geeignete Kandidat*innen für anstehende Wahlen
Schlägt die Kandidat*innen der DiKo vor
Überprüft die Wählbarkeitsvoraussetzungen
Leitet die Wahl
Verkündet Wahlergebnisse
▼ Delegationen
Der DV vertritt die Interessen der KjG auf verschiedenen Konferenzen, wie der BDKJ Diözesanversammlung und der KjG Bundeskonferenz. Dafür werden auf der DiKo Delegierte gewählt.
▼ Finanzprüfung
Die Kassenprüfung wird einmal jährlich durch Kassenprüfer*innen durchgeführt, die auf der Diözesankonferenz (DiKo) in dieses Amt gewählt werden. Aufgabe der Kassenprüfer*innen ist es die Buchführung zu überprüfen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird im Kassenprüfbericht festgehalten. Die Kassenprüfer*innen entscheiden am Ende, ob sie die Entlastung der Diözesanleitung empfehlen.
Kassenprüfer*innen können in alle Dokumente einsehen, die mit der Buchführung im Zusammenhang stehen. Sie können entscheiden, welche Dokumente sie davon wie genau kontrollieren. Unser Diözesanausschuss (DA) führt quartalsweise ein Controlling durch und kontrolliert genau, ob alles richtig gebucht wurde, die Monats- und Jahresabrechnung stimmen und mehr. Kassenprüfer*innen kontrollieren zusätzlich, ob der DA richtig kontrolliert hat.
Konkret können Kassenprüfer*innen schauen,
ob alle Belege vorhanden sind,
für was der KjG DV im vergangenen Finanzjahr Geld ausgegeben hat,
dass die Ausgaben dem satzungsmäßigen Vereinszweck dienten
dass für alle Ausgaben, die sich nicht zwangsläufig aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergeben, satzungsmäßige Beschlüsse vorliegen und
dass steuerliche Bestimmungen eingehalten wurden, z. B. das Rücklagenkonto der Gemeinnützigkeit entspricht.
Anträge
▼ Auszug aus der Geschäftsordnung
§ 7 GO
Anträge an die Diözesankonferenz können von Mitgliedern, von Ausschüssen und Teams der
Diözesankonferenz gestellt werden.
Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz der Diözesanleitung in Textform einzureichen und drei Wochen vorher von der Diözesanleitung den Mitgliedern
der Diözesankonferenz zuzuleiten.
Bei Satzungsänderungsanträgen beträgt die Frist vier Wochen.
Später eingehende Anträge (ausgenommen Satzungsänderungsanträge) bedüfen zur Aufnahme in
die Tagesordnung der Zustimmung eines Drittel der anwesenden Mitglieder der Diözesankonferenz.
Zusatzanträge/Änderungsanträge zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
Im Verlauf der Beratung können Initiativanträge gestellt werden. Sie bedürfen zur Aufnahme in die
Tagesordnung der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz.
Eine DiKo ohne Anträge und Beschlüsse, ist keine DiKo. Hier könnt ihr euch informieren, welche Fristen es für die verschiedenen Arten von Anträgen gibt, wann ihr einen Antrag noch auf der DiKo stellen könnt und welche Voraussetzungen bei der Antragstellung und der Aufnahme in die Tagesordnung vorliegen müssen.
▼ Vor der Konferenz
Anträge für die DiKo 2024 können bis zum 19.01.2024 beim Diözesanausschuss (DA) eingereicht werden.
Sonderfristen
02.02.2024 Frist für Satzungsänderungsanträge 16.02.2024 Frist für Abwahlanträge
Später eingehende Anträge
(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.
Zusatzanträge/Änderungsanträge
zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
▼ Während der Konferenz
Aufnahme verspätet eingegangener Anträge
(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.
Zusatzanträge/Änderungsanträge
zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
Initiativanträge
können im Verlauf der Beratungen gestellt werden. Sie bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz
Konferenzarchiv
▼ Diözesankonferenz 2024
… wird vom 01. bis 03. März 2024 stattgefunden haben. (Juhuu… danke Futur II, dass es dich gibt! 😉 )
Vor der ordentlichen DiKo fand am 06.03.2021 noch eine außerordentliche Konferenz statt. Thema war die Satzungsänderung zur Geistlichen Diözesanleitung.
Anträge bitte nachtragenAntrag 1: Termin Diko 2024Antrag 2: JahresplanungAntrag 3: SatzungsänderungAntrag 4: Änderung der Geschäfts- und WahlordnungAntrag 5: 0,7% SpendeAntrag 6: DiözesangroßveranstaltungAntrag 7: Internationale FahrtAntrag 8: Neuauflage Israel-Palästina-FahrtAntrag 9: Versicherungen im Verband▼ ältere Diözesankonferenzen
… Wenn ihr Infos, Berichte oder Beschlüsse von älteren Diözesankonferenzen benötigt meldet euch gerne bei unserer Diözesanstelle (DS) unter folgender Mail: info[at]kjg-mainz.de
Die Diözesanleitung (DL) ist der Vorstand des Diözesanverbands der KjG (KjG DV). Sie ist verantwortlich für die gesamte Arbeit des Diözesanverbands.
Verantwortung für die eigene Arbeit zu übernehmen und selbst zu bestimmen was gemacht wird, ist uns wichtig. Der Diözesanverband wird von einem Team aus ehrenamtlich tätigen Menschen und einer Geistlichen Leitung geleitet. Die DL hält Kontakt zu den einzelnen Bezirken/Dekanaten, unterstützt diese in ihrer Arbeit und entwickelt die Schwerpunkte der Arbeit. Die DL nimmt Vertretungsaufgaben in Verband, Kirche und Gesellschaft wahr. Außerdem ist sie für die Geschäftsführung verantwortlich. Jedes Mitglied der DL wird von der Diözesankonferenz (DiKo) für zwei Jahre gewählt.
In der DL gibt es sechs geschlechtergerecht zu besetzende Stellen. Unterstützt wird die DL von unserer Diözesanstelle (DS). Wenn du die gesamte DL erreichen möchtest, dann schreib an dl[at]kjg-mainz.de. Wir freuen uns auf deine Anfragen.
Mitarbeit in EcoJet, Wahlausschuss, AK Großveranstaltung
Projekte/Aktionen Öffentlichkeitsarbeit
Vertretungsaufgaben BDKJ
Du bald mit im Team?
Ein großes DANKE an unsere ehemaligen DLer*innen!
Diözesanleitung 2023
Andreas Göbel, Sina Reicherts, Anna Mersch (Geist)
Diözesanleitung 2022
Lea Divo, Michael Schmitt, Teresa Schöning, Anna Mersch (Geist)
Diözesanleitung 2021
Lea Divo, Michael Schmitt, Teresa Schöning, Anna Mersch (Geist)
Die Diözesanstelle (DS) ist eure erste Anlaufstelle für alle Themen rund um die KjG. Sei es das Kursangebot, die Mitgliederverwaltung und –abrechnung oder Ereignisse und Schwierigkeiten in eurer KjG, bei denen ihr Beratung und Unterstützung braucht. Gemeinsam mit euch und der Diözesanleitung (DL) versuchen wir alle eure Probleme zu lösen und Ansprechpartner*innen zu sein.
Unsere Mitarbeiterinnen*innen der DS helfen euch unter anderem bei Fragen rund um die Themen Versicherungen & Finanzen, Sonderurlaub oder Kindeswohl und Prävention sexualisierter Gewalt.
Service
Wir sind jederzeit mit verschiedenen Angeboten für euch da!
▼ Mitgliederdatenbank (MiDa)
hier kommst du zu unserer MiDa. Du verstehst bei “MiDa” nur “Bahnhof”? Wir bieten regelmäßige MiDa-Schulungen. Für Fragen wende dich gerne an unsere MiDa-Ansprechperson oder bei unserer KjG-Referentin Sophia.
▼ Bescheinigungen und Formulare
In der Diözesanstelle stellen wir gerne Bescheinigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten aus. Wenn du also für eine Bewerbung oder ähnliches ein Zertifikat deiner Arbeit brauchst, kannst du dich gerne melden. Außerdem kann über uns eine Freistellung für ehrenamtliches Engagement beantragt werden; also der sogenannte Sonderurlaub.
Als Servicestelle unterstützt wir euch natürlich auch mit Material für eure KjGs. Von unserem Busverleih, bis hin zu technischem Equipment könnt ihr bei Material leihen. Außerdem könnt ihr bei uns neuen KjG-Merch bestellen. …mehr
▼ Begleitung von Teams und Ausschüssen
Die Diözesanstelle ist auch Anlaufstelle für alle Teams des Diözesanverbandes (DVs). Wir unterstützen euch mit dem Versand eurer Flyer und Infos, bewerben eure Veranstaltungen und helfen bei den Vorbereitungen. Wenn Material benötigt wird, übernehmen wir gerne die Bestellung. Darüber hinaus geben wir oder die zuständige Diözesanleitung (DL) gerne auch inhaltliche Impulse für die Arbeit. Außerdem sind wir ansprechbar für alle sonstigen Anliegen der Teams und ihrer Mitglieder.