Diözesankonferenz (DiKo)

Die Diözesankonferenz (Diko) ist das höchste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes (DV). Sie bestimmt die Aufgaben, Arbeitsweisen und Themen des Diözesanverbandes im Rahmen der Satzung sowie der Grundlagen und Ziele des Verbandes und der Beschlüsse der Bundeskonferenz.

Die stimmberechtigten Delegierten stammen aus allen Bezirken/Dekanaten des Bistums und wir freuen uns immer über alle weiteren Mitglieder aus Teams und (Sach-)Ausschüssen sowie Gäst*innen aus den Kontaktgebieten, unserer Bundesleitung oder dem BDKJ-Vorstand.

DiKo 2024 – Ich will KjG!

Die Diözesankonferenz 2024 findet vom 01.-03.03.2024 im Jugendhaus Don Bosco in Mainz statt.

Du bist noch nicht angemeldet? Worauf wartest du?! 😀


▼ DiKo Bericht 2024


▼ Stimmschlüssel

Der Stimmschlüssel – also die Stimmen, die jeder Bezirk und jedes Dekanat auf der DiKo hat – berechnet sich aus den Mitgliedern, die bis Ende des Jahres abgerechnet wurden.


▼ DiKo Protokoll 2024

Wahlen

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt (TOP) auf den DiKos sind die Wahlen. So wurden auf der vergangenen DiKo eine neue Diözesanleitung (DL) und ein neuer Diözesanausschuss (DA) für die kommenden zwei Jahre gewählt. Sowohl DL und DA sind noch nicht voll besetzt. Also, vielleicht bist du demnächst ja Teil unseres Teams?

▼ Diözesanleitung


▼ Diözesanausschuss


▼ Weitere Wahlämter
▼ Wahlausschuss:

Der Wahlausschuss hat mehrere Aufgaben vor und während der Diözesankonferenz (DiKo). Er wird auf der DiKo immer für die folgende DiKo gewählt.

  • Sucht geeignete Kandidat*innen für anstehende Wahlen
  • Schlägt die Kandidat*innen der DiKo vor
  • Überprüft die Wählbarkeitsvoraussetzungen
  • Leitet die Wahl
  • Verkündet Wahlergebnisse
▼ Delegationen

Der DV vertritt die Interessen der KjG auf verschiedenen Konferenzen, wie der BDKJ Diözesanversammlung und der KjG Bundeskonferenz. Dafür werden auf der DiKo Delegierte gewählt.

▼ Finanzprüfung

Die Kassenprüfung wird einmal jährlich durch Kassenprüfer*innen durchgeführt, die auf der Diözesankonferenz (DiKo) in dieses Amt gewählt werden. Aufgabe der Kassenprüfer*innen ist es die Buchführung zu überprüfen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird im Kassenprüfbericht festgehalten. Die Kassenprüfer*innen entscheiden am Ende, ob sie die Entlastung der Diözesanleitung empfehlen.

Kassenprüfer*innen können in alle Dokumente einsehen, die mit der Buchführung im Zusammenhang stehen. Sie können entscheiden, welche Dokumente sie davon wie genau kontrollieren. Unser Diözesanausschuss (DA) führt quartalsweise ein Controlling durch und kontrolliert genau, ob alles richtig gebucht wurde, die Monats- und Jahresabrechnung stimmen und mehr. Kassenprüfer*innen kontrollieren zusätzlich, ob der DA richtig kontrolliert hat.

Konkret können Kassenprüfer*innen schauen,

  • ob alle Belege vorhanden sind,
  • für was der KjG DV im vergangenen Finanzjahr Geld ausgegeben hat,
  • dass die Ausgaben dem satzungsmäßigen Vereinszweck dienten
  • dass für alle Ausgaben, die sich nicht zwangsläufig aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergeben, satzungsmäßige Beschlüsse vorliegen und
  • dass steuerliche Bestimmungen eingehalten wurden, z. B. das Rücklagenkonto der Gemeinnützigkeit entspricht.

Anträge

Eine DiKo ohne Anträge und Beschlüsse, ist keine DiKo. Hier könnt ihr euch informieren, welche Fristen es für die verschiedenen Arten von Anträgen gibt, wann ihr einen Antrag noch auf der DiKo stellen könnt und welche Voraussetzungen bei der Antragstellung und der Aufnahme in die Tagesordnung vorliegen müssen.

 

▼ Vor der Konferenz

Anträge für die DiKo 2024 können bis zum 19.01.2024 beim Diözesanausschuss (DA) eingereicht werden.

Sonderfristen

02.02.2024 Frist für Satzungsänderungsanträge
16.02.2024 Frist für Abwahlanträge

Später eingehende Anträge

(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.

Zusatzanträge/Änderungsanträge

zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.

 

▼ Während der Konferenz

Aufnahme verspätet eingegangener Anträge

(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.

Zusatzanträge/Änderungsanträge

zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.

Initiativanträge

können im Verlauf der Beratungen gestellt werden. Sie bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz

 

Konferenzarchiv


▼ Diözesankonferenz 2024

… wird vom 01. bis 03. März 2024 stattgefunden haben. (Juhuu… danke Futur II, dass es dich gibt! 😉 )


▼ Diözesankonferenz 2023

… fand vom 03. bis 05. März 2023 statt.


▼ Diözesankonferenz 2022

… fand vom 04. bis 06. März 2022 statt.


▼ Diözesankonferenz 2021

… fand vom 06.03. bis 07.03.2021 digital statt.

Vor der ordentlichen DiKo fand am 06.03.2021 noch eine außerordentliche Konferenz statt. Thema war die Satzungsänderung zur Geistlichen Diözesanleitung.


▼ Diözesankonferenz 2020

… fand vom 06.03.2020 bis 08.03.2020 statt.


▼ Diözesankonferenz 2019

… fand vom 08.03.2019 bis 10.03.2019 statt.


▼ Diözesankonferenz 2018

… fand vom 02. bis 04. März 2018 statt.


▼ ältere Diözesankonferenzen

… Wenn ihr Infos, Berichte oder Beschlüsse von älteren Diözesankonferenzen benötigt meldet euch gerne bei unserer Diözesanstelle (DS) unter folgender Mail:
info[at]kjg-mainz.de


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