Die Diözesankonferenz (Diko) ist das höchste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes (DV). Sie bestimmt die Aufgaben, Arbeitsweisen und Themen des Diözesanverbandes im Rahmen der Satzung sowie der Grundlagen und Ziele des Verbandes und der Beschlüsse der Bundeskonferenz.
Die stimmberechtigten Delegierten stammen aus allen Bezirken/Dekanaten des Bistums und wir freuen uns immer über alle weiteren Mitglieder aus Teams und (Sach-)Ausschüssen sowie Gäst*innen aus den Kontaktgebieten, unserer Bundesleitung oder dem BDKJ-Vorstand.
DiKo 2025
Die Diözesankonferenz 2025 findet vom 07.-09.03.2025 im Jugendhaus Don Bosco in Mainz statt.
Du bist noch nicht angemeldet? Worauf wartest du?! 😀
Den DiKo Bericht für die Diözesankonferenz 2025 findet ihr zum kommentieren hier.
▼ Stimmschlüssel
Der Stimmschlüssel – also die Stimmen, die jeder Bezirk und jedes Dekanat auf der DiKo hat – berechnet sich aus den Mitgliedern, die bis Ende des Jahres abgerechnet wurden.
▼ DiKo Protokoll 2025
Wahlen
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt (TOP) auf den DiKos sind die Wahlen. So wurden auf der vergangenen DiKo eine neue Diözesanleitung (DL) und ein neuer Diözesanausschuss (DA) für die kommenden zwei Jahre gewählt. Sowohl DL und DA sind noch nicht voll besetzt. Also, vielleicht bist du demnächst ja Teil unseres Teams?
Wahlausschreibung
Bewirb dich im Vorfeld oder stelle dich während der Konferenz auf
Der Wahlausschuss hat mehrere Aufgaben vor und während der Diözesankonferenz (DiKo). Er wird auf der DiKo immer für die folgende DiKo gewählt.
Sucht geeignete Kandidat*innen für anstehende Wahlen
Schlägt die Kandidat*innen der DiKo vor
Überprüft die Wählbarkeitsvoraussetzungen
Leitet die Wahl
Verkündet Wahlergebnisse
▼ Delegationen
Der DV vertritt die Interessen der KjG auf verschiedenen Konferenzen, wie der BDKJ Diözesanversammlung und der KjG Bundeskonferenz. Dafür werden auf der DiKo Delegierte gewählt.
▼ Finanzprüfung
Die Kassenprüfung wird einmal jährlich durch Kassenprüfer*innen durchgeführt, die auf der Diözesankonferenz (DiKo) in dieses Amt gewählt werden. Aufgabe der Kassenprüfer*innen ist es die Buchführung zu überprüfen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird im Kassenprüfbericht festgehalten. Die Kassenprüfer*innen entscheiden am Ende, ob sie die Entlastung der Diözesanleitung empfehlen.
Kassenprüfer*innen können in alle Dokumente einsehen, die mit der Buchführung im Zusammenhang stehen. Sie können entscheiden, welche Dokumente sie davon wie genau kontrollieren. Unser Diözesanausschuss (DA) führt quartalsweise ein Controlling durch und kontrolliert genau, ob alles richtig gebucht wurde, die Monats- und Jahresabrechnung stimmen und mehr. Kassenprüfer*innen kontrollieren zusätzlich, ob der DA richtig kontrolliert hat.
Konkret können Kassenprüfer*innen schauen,
ob alle Belege vorhanden sind,
für was der KjG DV im vergangenen Finanzjahr Geld ausgegeben hat,
dass die Ausgaben dem satzungsmäßigen Vereinszweck dienten
dass für alle Ausgaben, die sich nicht zwangsläufig aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergeben, satzungsmäßige Beschlüsse vorliegen und
dass steuerliche Bestimmungen eingehalten wurden, z. B. das Rücklagenkonto der Gemeinnützigkeit entspricht.
Anträge
▼ Auszug aus der Geschäftsordnung
§ 7 GO
Anträge an die Diözesankonferenz können von Mitgliedern, von Ausschüssen und Teams der
Diözesankonferenz gestellt werden.
Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz der Diözesanleitung in Textform einzureichen und drei Wochen vorher von der Diözesanleitung den Mitgliedern
der Diözesankonferenz zuzuleiten.
Bei Satzungsänderungsanträgen beträgt die Frist vier Wochen.
Später eingehende Anträge (ausgenommen Satzungsänderungsanträge) bedüfen zur Aufnahme in
die Tagesordnung der Zustimmung eines Drittel der anwesenden Mitglieder der Diözesankonferenz.
Zusatzanträge/Änderungsanträge zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
Im Verlauf der Beratung können Initiativanträge gestellt werden. Sie bedürfen zur Aufnahme in die
Tagesordnung der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz.
Eine DiKo ohne Anträge und Beschlüsse, ist keine DiKo. Hier könnt ihr euch informieren, welche Fristen es für die verschiedenen Arten von Anträgen gibt, wann ihr einen Antrag noch auf der DiKo stellen könnt und welche Voraussetzungen bei der Antragstellung und der Aufnahme in die Tagesordnung vorliegen müssen.
▼ Vor der Konferenz
Anträge für die DiKo 2024 können bis zum 24.01.2025 beim Diözesanausschuss (DA) eingereicht werden.
Sonderfristen
07.02.2025 Frist für Satzungsänderungsanträge 21.02.2025 Frist für Abwahlanträge
Später eingehende Anträge
(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.
Zusatzanträge/Änderungsanträge
zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
▼ Während der Konferenz
Aufnahme verspätet eingegangener Anträge
(ausgenommen Satzungsänderungsanträge) Die Aufnahme in die Tagesordnung der DiKo bedarf der Zustimmung eines Drittels der anwesenden Mitglieder der DiKo.
Zusatzanträge/Änderungsanträge
zu bereits bestehenden Anträgen können jederzeit gestellt werden.
Initiativanträge
können im Verlauf der Beratungen gestellt werden. Sie bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Diözesankonferenz
Vor der ordentlichen DiKo fand am 06.03.2021 noch eine außerordentliche Konferenz statt. Thema war die Satzungsänderung zur Geistlichen Diözesanleitung.
Anträge bitte nachtragenAntrag 1: Termin Diko 2024Antrag 2: JahresplanungAntrag 3: SatzungsänderungAntrag 4: Änderung der Geschäfts- und WahlordnungAntrag 5: 0,7% SpendeAntrag 6: DiözesangroßveranstaltungAntrag 7: Internationale FahrtAntrag 8: Neuauflage Israel-Palästina-FahrtAntrag 9: Versicherungen im Verband▼ ältere Diözesankonferenzen
… Wenn ihr Infos, Berichte oder Beschlüsse von älteren Diözesankonferenzen benötigt meldet euch gerne bei unserer Diözesanstelle (DS) unter folgender Mail: info[at]kjg-mainz.de