Kindeswohl & Prävention

Triggerwarnung

Auf dieser Seite geht es auch um Erfahrungen sexualisierter Gewalt. Wenn es dir mit diesem Thema nicht gutgeht, du Gesprächsbedarf hast oder Hilfe benötigst, kannst du dich unter anderem an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym) oder per Online-Beratung unter www.hilfe-telefon-missbrauch.online.

Außerdem hat jedes Bistum Ansprechpartner*innen auf diesem Gebiet.

Als Kinder- und Jugendverband ist es uns ein besonderes Anliegen für das Wohlergehen und den Schutz der uns Anvertrauten zu sorgen. Hier findest du sowohl allgemeine Informationen als auch konkrete Hilfen und Verweise auf Anlaufstellen wenn du betroffen bist. Hier aben wir auch zusammengestellt, was in Verdachtsfällen zu tun ist.

Geschützte Räume


Wir bieten Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Es sollen geschützte Räume sein, damit Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten und Begabungen zur Entfaltung bringen können. Dort sollen sie sich angenommen wissen und sicher fühlen. Die Sorge für das Kindeswohl sollte unsere gesamte Arbeit durchziehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen und ihrem Alter angemessene Fürsorge, Zuwendung und Förderung zu bieten. Das beinhaltet die Sorge für ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl.

Prävention von Kindeswohlgefährdungen

Zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen stärken wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Mädchen* und Jungen* ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und sich Unterstützung suchen, wenn sie Hilfe brauchen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Haupt- und Ehrenamtlichen, die in und für unseren Verband arbeiten. Dies Geschieht in verpflichtenden Präventionsschulungen und präsentes Thema auf allen unseren Veranstaltungen. Der KjG Diözesanverband (DV) Mainz hat diesbezüglich ein über diese Thematik hinausgehendes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erarbeitet. Außerdem müssen alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.

KjG DV Mainz – Institutionelles Schutzkonzept

Der KjG Diözesanverband Mainz hat ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept (ISK), welches auf der Grundlage von zahlreichen Fragebögen und in intensiver Zusammenarbeit mit Ortsgruppen, Kindern/Jugendlichen und Eltern erstellt wurde.

BDKJ & BJA

Der BDKJ Mainz hat als unser Dachverband ein Schutzkonzept ausgearbeitet und bietet weitreichende Informations- und Beratungsmöglichkeiten. Außerdem wird ein umfangreiches Schulungsangebot bereitgestellt.

Prävention auf Veranstaltungen & Zeltlagern

Du bist gerade im Zeltlager oder auf einer Veranstaltung und hast beispielsweise einen Vorfall beobachtet oder den Verdacht, dass etwas vorgefallen sein könnte? Grundsätzlich heißt es: Nicht wegschauen, sondern helfen!

Präventionsschulungen

Ehrenamtliche

Für alle Ehrenamtlichen, die in der Jugendverbandsarbeit tätig sind, ist die Teilnahme an der Schulung “Kinder schützen – Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit” Pflicht.

Hauptamtliche

Unsere Hauptamtlichen werden nochmals in speziell für sie ausgerichteten Schulungen durch die Koordinationsstelle Prävention des Bistums Mainz geschult.

Erweitertes Führungszeugnis

▼ Allgemein

Laut Bundeskinderschutzgesetz und der aktuellen Präventionsordnung des Bistums Mainz müssen alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz findest du weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines eFZ besteht ab der Vollendung des 14. Lebensjahres. Anhand des untenstehenden Prüfrasters, das die KjG Köln ausgearbeitet hat, kann die Pfarrleitung im Einzelfall klären, ob ein*e Leiter*in ein eFZ vorlegen muss.


▼ Beantragung

Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Bitte bedenke, dass die Beantragung bis zu sechs Wochen dauern kann und beantrage es daher rechtzeitig!

Für die Beantragung benötigst du u.a. eine Bescheinigung deiner KjG-Pfarrei oder der Diözesanstelle in Mainz, dass du das eFZ im Rahmen deiner ehrenamtlichen Tätigkeit vorlegen musst. Hier findest du eine Bescheinigungsvorlage, die die Pfarrleitung unterschreiben muss.


▼ Einsichtnahme & Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und bestätigt damit, dass keine Einträge vorliegen.

Das ist zu beachten:

  • Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
  • Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
  • Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert werden.

▼ Einsichtnahme durch die Diözesanstelle

Die KjG-Diözesanstelle bietet KjG-Gruppen an, die Einsichtnahme der eFZ und deren Dokumentation zu übernehmen. So kann die KjG-Pfarrei bei Bedarf jederzeit eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung für einzelne Leiter*innen ausgestellt bekommen.

Alle auf Diözesanebene tätigen Ehrenamtlichen in Teams oder Teamer*innen, die direkt Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, müssen der Diözesanstelle Einsicht gewähren. Die Daten werden in der Diözesanleitung gelöscht, sobald bekannt wird, dass eine Person nicht mehr in der KjG tätig ist oder wenn nach Ablauf der fünf Jahre kein erneutes eFZ eingereicht wird.

Wenn wir für dich die Einsichtnahme durchführen sollen, fülle bitte die Einverständniserklärung aus und schicke uns dieses zusammen mit deinem eFZ auf dem Postweg zu.

Bei Fragen wende dich an unsere Bildungsreferentin Sophia Seidel oder bei unserer Präventionskraft.

Umfangreiche Hilfeseite

zu Sexualpädagogik, Prävention, Vermutungen und Beobachtungen, Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten, sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt, Aufarbeitung

Du bist betroffene Person, Elternteil, Gruppenleiter*in und/oder möchtest dich informieren? Dann schaue dir mal diese Seite an, denn dort haben wir alles gesammelt zusammengestellt. Wir leiten dich an die passenden Stellen weiter und verweisen auf ganz viele Seiten und Downloads.

Kontakt

  • Sabrina Schlesinger
    Präventionskraft
    Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Thema Prävention, ISK und Kindeswohl; Beratung und Vermittlung in einem konkreten Fall oder bei Verdacht auf Übergriffe
  • Anja Krieg
    Lotsenstelle Kindeswohl Am Fort Gonsenheim 54 55122 Mainz
    06131 / 253 – 689