Zuschüsse

Hier findet ihr verschiedene Zuschussmöglichkeiten sowohl für Rheinland-Pfalz als auch Hessen. Solltet ihr zu irgendwas fragen habt meldet euch gerne!

Hier findet ihr Zuschüsse für:

Das Land Hessen

Das Land Rheinland-Pfalz

Für Alle

Für das Land Hessen


Das Land Hessen bezuschusst verschiedene Aktionen von hessischen Gruppen. Dieser wird digital gestellt. Bitte beachtet die Übergangsfrist! Bis einschl. Freitag, den 12.07.24 können Zuschussanträge noch in Papierform eingereicht werden. Danach werden Papieranträge nicht mehr akzeptiert! Folgende Aktionen könnt ihr bezuschussen lassen:

FördertopfMögliche Aktionen
Allgemeine Jugendarbeit (AjA)Multiplikator*innenschulung wie Medienarbeit und Geschlechterspezifische Arbeit, Politische Kinderstufenarbeit, Präventionsschulungen
Außerschulische Jugendbildung (AjB)Gruppenleiterschulungen, Bildungsurlaube, Jugendbildung
Besondere Projekte / InnovationenJubiläum, einmalige Events, Kooperationsveranstaltungen

Wichtig für diesen Zuschuss:

  • Um einen Antrag einzureichen, müsst ihr alle Pflichtfelder ausgefüllt und alle notwendigen Dateien hochgeladen haben. (Teilnehmer*innenliste, detaillierte Hausrechnung, ausführliches Programm)
  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als “beantragte Zuwendung” eintragen.
  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als “beantragte Zuwendung” eintragen.
    Bestimmte Felder können nicht leer gelassen werden, z.B. „sonstige Zuwendungen“. Wenn ihr keine erhalten haben solltet, tragt dort “0” ein.
  • Weiterhin wird jeder 10. Antrag geprüft. Dazu erhaltet ihr eine Mail, falls es euren Antrag betrifft. Auf der Plattform müsst ihr dann die angeforderten Unterlagen digital nachreichen.

Für das Land Rheinland-Pfalz


Auch das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst verschiedene Aktionen rheinland-pfälzischer Gruppen. Die Zuschüsse beantragt ihr hier noch analog und schickt alle Dokumente dann postalisch an BDKJ/BJA, Geschäftsführung, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz. In dem Antragdokument steht: “Der Förderantrag ist unverzüglich an die zuständige Landes- oder Bezirksleitung des jeweiligen Jugendverbandes weiterzuleiten.” Hiermit ist die oben genannte Adresse gemeint und nicht die KjG Diözesanstelle!

FördertopfMögliche Aktionen
Soziale BildungFreizeiten, Ausflüge, etc.
Schulung EhrenamtlicherSchulungen jeglicher Art (auch Tagesschulungen)
Politische BildungAktionen zu jeglichen gesellschaftlichen Fragestellungen (z.B. ein Thementag zu Anti-Rassismus)

Für Alle im Bistum Mainz


Das Bistum Mainz bietet extra einen Zuschuss an für religiöse Bildung. Darunter fallen zum Beispiel Gottesdienste, Firm-/Kommunionsvorbereitung, spirituelle Tage und vieles mehr. Dieser Zuschuss steht allen KjGs offen.

Mit dem Dekanatszuschuss wollen wir als DV Zusammenarbeit von den KjGs vor Ort unterstützen. Deshalb könnt ihr für Aktionen, welche ihr gemeinsam mit anderen KjGs macht einen Zuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind alle KjG-Ortsgruppen, Dekanate und Bezirke des KjG Diözesanverband
Mainz, die bis zum 1. Mai des jeweiligen Kalenderjahres ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Schickt dazu den Antrag per E-Mail an zuschuss@kjg-mainz.de.

Was kann bezuschusst werden?

  • Aktionen von Dekanaten und Bezirken
  • Material von Dekanaten und Bezirken
  • KjGs, die in Kooperation mit anderen KjG-Gruppen eine Aktion planen können dies ebenso (auch dekanats- und bezirksübergreifend).
  • Die Teilnahme an der Diözesankonferenz (Diko)

Wie hoch ist der zu erwartende Zuschuss?

Wie viel Geld ihr beantragen könnt, steht in den Förderrichtlinien.

Der KdFF ist ein Verein ehemaliger und aktiver KjGler*innen, die die KjG weiterhin unterstützen wollen. Unter anderem tun Sie dies, durch die finanzielle Unterstützung von KjG-Gruppen. Unterstützt werden z.B.:

  • außergewöhnliche Anschaffungen wie z.B. Zeltlagermaterial, Moderationshilfen, Spielmaterial, Material für Gruppenstunden
  • er unterstützt bei unvorhergesehen Ausgaben
  • Aktionen
  • Neugründungen von KjG Gemeinschaften

Um einen Antrag zu stellen genügt ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, was bezuschusst werden soll und wie hoch die Kosten sind an kdff[at]kjg-mainz.de. Für weitere Informationen wendet euch gerne an die Diözesanstelle oder an kdff[at]kjg-mainz.de.

Die Stiftung Jugendraum ist eine Stiftung des BDKJs, welche die Jugendarbeit unterstützen möchte. Zum einen vergeben Sie dafür jährlich den Stiftungspreis Ideenreich. Hierfür können Gruppen Projekte und Aktionen passend zu einem jährlich wechselnden Thema einreichen. Aus diesen Einreichungen werden drei Gewinner gewählt. Die Gewinner erhalten folgendes Preisgeld:

  • 1. Platz: 1.000€
  • 2. Platz: 800€
  • 3. Platz: 700€

Das diesjährige Thema ist “Vielfalt – Euer Engagement für ein buntes Land!”. Ihr könnt euch mit Aktionen bewerben, die die Vielfalt unseres Landes und euer Jugendarbeit zweigen; egal ob kulturell, religiös oder gesellschaftlich. Ihr könnt euch bis zum 31.12.2024 hier bewerben.

Außerdem könnt ihr für besondere, einmalige Projekte hier eine Förderung beantragen. Förderanträge mit bis zu 500€ können über das Jahr immer gestellt werden. Über diese wird vom Stiftungsvorstand entschieden. Förderanträge mit einer höheren Summe benötigen eine Kuratoriumssitzung und brauchen demnach eine längere Zeit zur Bearbeitung. Bei Fragen zu der Stiftung Jugendraum und eurem Förderantrag könnt ihr euch hier melden!

Kontakt

  • Sophia Seidel
    [In Elternzeit] Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
    Festnetz: 06131 253 693
  • Andreas Göbel
    Diözesanleitung, LautStark!, AK Israel und Palästina, AK Großveranstaltung, Internationale Arbeit, BDKJ, KdFF, Zuschüsse, Versicherungen