Versicherungen

KjG-Mitgliedsversicherung

Alle KjG-Mitglieder sind über ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag in der KjG-Versicherung (BDKJ-Versicherung) versichert. Diese Versicherung umfasst eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Die KjG-Versicherung ist vom Diözesanverband über die KjG-Bundesebene beim Jugendhaus Düsseldorf (JHD) abgeschlossen. Nur beim KjG-Diözesanverband Mainz gemeldete Mitglieder sind versichert.

Allgemeine Hinweise:
Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen vor, spätestens aber zu Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein müssen. Eine Nachversicherung beim Schadensfall ist NICHT möglich. Im Schadensfall ist es wichtig den Schaden zügig in der KjG-Diözesanstelle anzuzeigen und die Schadensmeldung zu machen.

Nicht KjG-Mitglieder:
Teilnehmende an Veranstaltungen/Gruppenstunden (etc.), die keine KjG-Mitglieder sind müssen extra versichert werden.
Dies kann über die Versicherungen beim Jugendhaus Düsseldorf oder der Ecclesia Versicherung geschehen.

Inland und Ausland:
Die KjG-Versicherung gilt bei allen Zeltlagern, Gruppenstunden und Fahrten im Inland. Freizeiten und Zeltlager im Ausland müssen separat versichert werden. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Was beinhalten die Versicherungen?

Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Der Versicherungsschutz besteht für:

  • Schadensfälle aus der Betätigung beim Spiel
  • Besuch und Teilnahme an allen Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe
  • Durchführung von Freizeiten, geselligen Zusammenkünften, Veranstaltungen und Wanderungen etc.

In jedem Fall gibt es eine Selbstbeteiligung von 40,00€.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schadensfälle, die durch das Betreiben, Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Unfälle auf den direktem Weg zu und von den Veranstaltungen sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rechtsschutzfälle die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Folgende Leistungen sind versichert:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Privat- und Leihfahrzeuge sind nicht über die KjG-Mitgliedsversicherung abgedeckt. In der Vergangenheit war die Versicherung von Fahrzeugen über das Bistum möglich. Das gilt – Stand jetzt – nicht mehr, auch wenn wir uns als KjG dafür einsetzen, dass es wieder möglich ist.
Um im Schadensfall das Ansteigen der privaten Versicherungspolice zu vermeiden, raten wir für Fahrzeuge eine extra Kfz-Versicherung abzuschließen. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Hinweis: Entgeltlich geliehene Fahrzeuge, die auf Verbände, Gemeinden o.ä. zugelassen sind, können nicht mehr über das JHD versichert werden. Eine Versicherung über Ecclesia ist weiterhin möglich.

Möglichkeiten für Versicherungen

Freizeiten, Fahrten und Aktionen sind so vielfältig wie eure Gruppen selbst.
Damit ihr über die KjG-Mitgliedsversicherung für eure Bedarfe immer gut versichert seit, bieten das Jugendhaus Düsseldorf und die Ecclesia Versicherung Zusatzversicherungen, z.B. Teilnehmendenversicherung, Kfz-Versicherung, Geräteversicherung, etc.an.
Die Versicherungen können in der Regel kurzfristig vor Veranstaltung und nur für die benötigte Zeit der Veranstaltung abgeschlossen werden.

Kontakt

  • Sophia Seidel
    Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
    Festnetz: 06131 253 693 Handy: 0176 12539133