Landingpage-Kategorie: Service
KjG Merch
Seit neuestem ist unser aktuelles Merchandise in unserem Online-Shop auf der MiDa (Mitgliederdatenbank) erhältlich.
Hier kriegst du einen kleinen Vorgeschmack auf unser Sortiment! Falls du Wünsche oder Ideen für Merch habt schreibt gerne sina.reicherts@kjg-mainz.de und wir schauen was wir daraus machen können!
Hier kommst du zu unserem Shop mit Pullis und T-Shirts auf seedshirt.de. Dort kannst du dir deine gewünschten Klamotten bestellen und direkt zu dir nach Hause liefern lassen.
Materialverleih
Als Servicestelle unterstützt die Diözesanstelle die KjG-Ortsgruppe mit Materialien zum Verleih und mit Merchandise zum Erwerb.
Wir bieten euch folgende Dinge an:
- Kameras, Beamer, Musikboxen, Fotodrucker und vieles mehr. Genaueres findet ihr unten auf dieser Seite.
- unseren KjG Bus Tizian (mit Anhängerkupplung)
- Mehrwegbecher (ca. 500 Stück) – 5€ pro 100 Stück, 10€ Kaution
- Crêpes Gerät mit zwei Platten – 10€ Ausleihgebühr, 15€ Kaution
- buntes, nützliches und/ oder einfach schönes Merchandise
- DV eigene KjG-Klamotten zum nach Hause bestellen
- Bücher und Arbeitshilfen für Gruppenstunden, Freizeiten und Schulungen
- Liederbücher für Gottesdienst und Spiritualität im Alltag
Falls ihr Interesse habt, meldet euch in der Diözesanstelle.
Busverleih
Wir verleihen nicht nur Materialien, sondern auch unseren KjG-Bus Tizian (9-Sitzer). Du möchtest dir den Bus für deine KjG-Gruppe ausleihen? Dann meldet euch in der Diözesanstelle.
Verleih von Elektrogeräten
Hier findet ihr eine Liste aller Geräte und des Zubehörs, das wir an euch verleihen. Klickt euch gerne durch die Liste. Beim Klicken auf den Link findet ihr jeweils ein Foto mit anderen wichtigen Infos sowie die Ausleihgebühren. Falls kein Preis hinterlegt ist, könnt ihr euch die Dinge kostenlose ausleihen. Ihr könnt die Geräte in der Diözesanstelle abholen oder sie zu euch schicken lassen. In diesem Fall übernehmt ihr die Versandkosten. Wenn ihr Interesse an etwas habt, schaut auch die Verleihbedingungen an uns schickt und den Vertrag mit euren Wünschen in die Diözesanstelle. Dort werden auch eure Fragen beantwortet.
▼Kameras
Sony Alpha 64 00
Zubehör: Kamera Ladekabel, 1 x Akku
Objektiv: E 3.5-5.6/ PZ 16-50099;0.25m/0.82ff-0.30m
Preis: 30€ pro Wochenende, 50€ pro Woche
Sony Alpha 300
Zubehör: Kleines Objektiv (3,5-6,5 / 18-70), 1x Akku; großes Objektiv (4.5-5.6 / 75-300)
Preis: 12€ pro Wochenende; 20€ pro Woche
Lumix DMC FZ300
Zubehör: 2x Akku; 1x Ladegerät
Preis: 10€ pro Wochenende, 15€ pro Woche
2x Videokamera Canon Legria FS20
Zubehör: Tonkabel, Ladekabel, 1x Akku, Mini-USB Kabel, Ladegerät mit Zusatzakku
Preis: 12€ pro Wochenende, 20€ pro Woche
Instax Alpha Mini Polaroid
Verleih ohne Filme!
Zubehör: 2x AAA; Tasche
Preis: 5€ pro Wochenende; 10€ pro Woche
Polaroid Instax Square 20
Verleih ohne Filme!
Zubehör: Mikro-USB Kabel
Preis: 5€ pro Wochenende; 10€ pro Woche
Go Pro 8
Zubehör: Anleitung, 2x Mikro-SD Kabel, Akku, Ladekabel, Halterung (3-teilig)
Preis: 15€ pro Wochenende, 25€ pro Woche
Fujifilm Fine Pix 4900 Zoom
Zubehör: 4x Akku, 1x Ladegerät mit Netzteil & (Auto) 12-V- Netzteil, Speicherkarten: 1×64 MB, 1x16MB
Preis: 5€ pro Wochenende, 10€ pro Woche
Benq DC C850
Zubehör: Mini-HDMI auf Video, Mini-HDMI auf USB, 2x AA
Preis: 5€ pro Wochenende, 10€ pro Woche
▼Musikboxen
JBL Extreme
Zubehör: Aufladekabel, AUX-Kabel, Tragegurt, Anleitung
Preis: 10€ pro Wochenende, 15€ pro Woche
JBL Alpha
Zubehör: Netzteil
Preis: 12€ pro Wochenende, 20€ pro Woche
AEG GhettoBlaster
Preis: 5€ pro Wochenende, 10€ pro Woche
Radio mit Kasetten und CD-Laufwerk
kostenlos
▼Beamer & Co
Beamer GIMI M060
Zubehör: Ladekabel, Fernbedienung (2x AAA Bakterien benötigt)
Preis: 30€ pro Wochenende, 50€ pro Woche
Beamer nobo
Zubehör: Netzteil, VGA-Kabel, HDMI to VGA-Adapter, Anleitung
Preis: 15€ pro Wochenende, 20€ pro Woche
Beamer Acer
Zubehör: Fernbedienung (2x AAA), HDMI-Kabel, VGA-Kabel, Netzteil, Anleitung
Preis: 15€ pro Wochenende, 20€ pro Woche
Leinwandständer
Zubehör: 2x Füße
Preis: kostenlos
▼Zubehör & Kabel
2x Polaroid Drucker
Verbrauchsmaterial muss ggf. selbst dazu gekauft werden!
Zubehör: Netzteil, Mini-USB-Kabel, 1xAnleitung
Preis: 5€ pro Wochenende/ Woche
Drucker Canon SELPHY
Verbrauchsmaterialien müssen ggf. selbst noch dazu gekauft werden!
Zubehör: Netzteil, Anleitung, 2x CD, Batterien, Druckerpapier
Preis: 5€ pro Wochenende/ Woche
4x Headset XH-4 Stereo giotech
Preis: kostenlos; Kaution 10€ pro Headset
AUKEY Webcam
mit Anleitung
Preis: kostenlos; 10€ Kaution
Stativ Go Pro (3-teilig)
Zubehör: Stativ, Anleitung
Preis: 5€ pro Wochenende/ pro Woche
Go Pro Zubehör (5-teilig)
Zubehör: Haltestab, Clip, Kopfhalterung, Handpolster
Preis: 5€ pro Wochenende/ pro Woche
Stativ Walimex pro
Zubehör: Handführer, Handhalter
Preis: 5€ pro Wochenende/ Woche
Kamerastativ Manfrotto
2x Ton-Aufnahmegeräte Zoom H4
Zubehör: Netzteil, Spuckschutz, SD-Karte, 2x AA Batterie
Preis: 5€ pro Wochenende/ Woche
Rhode Mikrofon
Zubehör: Anleitung, Mikrofonclip, 9-V-Blockbatterie, 2x Spuckschutz, Case
Preis: 5€ pro Wochenende/ Woche
Mikrofonständer
AUX, HDMI, VGA Kabel
HDMI zu VGA Adapter
HDMI zu Mini-Display-Port
Kaltgerätestecker
Kartenlesegerät
Triggerwarnung
Auf dieser Seite geht es auch um Erfahrungen sexualisierter Gewalt. Wenn es dir mit diesem Thema nicht gutgeht, du Gesprächsbedarf hast oder Hilfe benötigst, kannst du dich unter anderem an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym) oder per Online-Beratung unter www.hilfe-telefon-missbrauch.online.
Außerdem hat jedes Bistum Ansprechpartner*innen auf diesem Gebiet.
Als Kinder- und Jugendverband ist es uns ein besonderes Anliegen für das Wohlergehen und den Schutz der uns Anvertrauten zu sorgen. Hier findest du sowohl allgemeine Informationen als auch konkrete Hilfen und Verweise auf Anlaufstellen wenn du betroffen bist. Hier aben wir auch zusammengestellt, was in Verdachtsfällen zu tun ist.
Geschützte Räume
Wir bieten Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Es sollen geschützte Räume sein, damit Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten und Begabungen zur Entfaltung bringen können. Dort sollen sie sich angenommen wissen und sicher fühlen. Die Sorge für das Kindeswohl sollte unsere gesamte Arbeit durchziehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen und ihrem Alter angemessene Fürsorge, Zuwendung und Förderung zu bieten. Das beinhaltet die Sorge für ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl.
Prävention von Kindeswohlgefährdungen
Zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen stärken wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Mädchen* und Jungen* ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und sich Unterstützung suchen, wenn sie Hilfe brauchen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Haupt- und Ehrenamtlichen, die in und für unseren Verband arbeiten. Dies Geschieht in verpflichtenden Präventionsschulungen und präsentes Thema auf allen unseren Veranstaltungen. Der KjG Diözesanverband (DV) Mainz hat diesbezüglich ein über diese Thematik hinausgehendes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erarbeitet. Außerdem müssen alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.
KjG DV Mainz – Institutionelles Schutzkonzept
Der KjG Diözesanverband Mainz hat ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept (ISK), welches auf der Grundlage von zahlreichen Fragebögen und in intensiver Zusammenarbeit mit Ortsgruppen, Kindern/Jugendlichen und Eltern erstellt wurde.
▼ ISK des KjG DV Mainz
BDKJ & BJA
Der BDKJ Mainz hat als unser Dachverband ein Schutzkonzept ausgearbeitet und bietet weitreichende Informations- und Beratungsmöglichkeiten. Außerdem wird ein umfangreiches Schulungsangebot bereitgestellt.
▼ Das bietet die Lotsenstelle Kindeswohl im BDKJ/BJA
Auszug der Seite von BDKJ/BJA
- Unterstützung für Gruppenleiter*innen, Teams und Vorstände/Leitungen im Umgang mit eurer Situation (bspw. erste Schritte, Klarheit über Meldewege, Beratungsmöglichkeiten etc.).
- bei Bedarf die Vermittlung einer Beratungsstelle vor Ort.
- kostenlose Informationen zu den Themen Kindeswohl(gefährdung) und sexualisierte Gewalt.
- Bereitstellung von Informationen und Materialien rund um Prävention und Intervention für Gruppenleiter*innen und Leitungsverantwortliche.
- Koordination der Präventionsschulungen „Kinder schützen!“ für junge Menschen von 16-27 Jahren im Bistum Mainz.
- Anerkennung von Präventionsschulungen anderer Träger (hier geht’s zum Formular).
- Ausbildung und Begleitung der Teamer*innen der Schulungen „Kinder schützen!“.
- Klärung von Fragen zum Institutionellen Schutzkonzept (ISK) des BDKJ Mainz sowie zur Arbeit an und mit dem ISK in den Bezügen der katholischen Jugend(verbands)arbeit.
Prävention auf Veranstaltungen & Zeltlagern
Du bist gerade im Zeltlager oder auf einer Veranstaltung und hast beispielsweise einen Vorfall beobachtet oder den Verdacht, dass etwas vorgefallen sein könnte? Grundsätzlich heißt es: Nicht wegschauen, sondern helfen!
Präventionsschulungen
Ehrenamtliche
Für alle Ehrenamtlichen, die in der Jugendverbandsarbeit tätig sind, ist die Teilnahme an der Schulung “Kinder schützen – Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit” Pflicht.
Hauptamtliche
Unsere Hauptamtlichen werden nochmals in speziell für sie ausgerichteten Schulungen durch die Koordinationsstelle Prävention des Bistums Mainz geschult.
Erweitertes Führungszeugnis
▼ Allgemein
Laut Bundeskinderschutzgesetz und der aktuellen Präventionsordnung des Bistums Mainz müssen alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.
Auf der Website des Bundesamts für Justiz findest du weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines eFZ besteht ab der Vollendung des 14. Lebensjahres. Anhand des untenstehenden Prüfrasters, das die KjG Köln ausgearbeitet hat, kann die Pfarrleitung im Einzelfall klären, ob ein*e Leiter*in ein eFZ vorlegen muss.
▼ Beantragung
Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Bitte bedenke, dass die Beantragung bis zu sechs Wochen dauern kann und beantrage es daher rechtzeitig!
Für die Beantragung benötigst du u.a. eine Bescheinigung deiner KjG-Pfarrei oder der Diözesanstelle in Mainz, dass du das eFZ im Rahmen deiner ehrenamtlichen Tätigkeit vorlegen musst. Hier findest du eine Bescheinigungsvorlage, die die Pfarrleitung unterschreiben muss.
▼ Einsichtnahme & Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und bestätigt damit, dass keine Einträge vorliegen.
Das ist zu beachten:
- Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
- Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
- Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert werden.
▼ Einsichtnahme durch die Diözesanstelle
Die KjG-Diözesanstelle bietet KjG-Gruppen an, die Einsichtnahme der eFZ und deren Dokumentation zu übernehmen. So kann die KjG-Pfarrei bei Bedarf jederzeit eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung für einzelne Leiter*innen ausgestellt bekommen.
Alle auf Diözesanebene tätigen Ehrenamtlichen in Teams oder Teamer*innen, die direkt Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, müssen der Diözesanstelle Einsicht gewähren. Die Daten werden in der Diözesanleitung gelöscht, sobald bekannt wird, dass eine Person nicht mehr in der KjG tätig ist oder wenn nach Ablauf der fünf Jahre kein erneutes eFZ eingereicht wird.
Wenn wir für dich die Einsichtnahme durchführen sollen, fülle bitte die Einverständniserklärung aus und schicke uns dieses zusammen mit deinem eFZ auf dem Postweg zu.
Bei Fragen wende dich an unsere Bildungsreferentin Sophia Seidel oder bei unserer Präventionskraft.
Umfangreiche Hilfeseite
zu Sexualpädagogik, Prävention, Vermutungen und Beobachtungen, Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten, sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt, Aufarbeitung
Du bist betroffene Person, Elternteil, Gruppenleiter*in und/oder möchtest dich informieren? Dann schaue dir mal diese Seite an, denn dort haben wir alles gesammelt zusammengestellt. Wir leiten dich an die passenden Stellen weiter und verweisen auf ganz viele Seiten und Downloads.
Du brauchst einen Nachweis oder suchst ein Formular? Dann bist du hier genau richtig.
Nicht das passende dabei? Dann melde dich gerne bei Marijana.
▼ Erstattung von Fahrtkosten, Materialanschaffungen, Verpflegung
→ Aufwendungsersatz für Team und (Sach-)Ausschuss-Mitglieder
Für eure Arbeit auf Diözesanebene (DV-Ebene) erhalten ehrenamtliche Mitglieder der Teams/ Ausschüsse Fahrtkosten erstattet.
Über diese Vorlage können Kosten abgerechnet werden; die ausgefüllte Tabelle bitte an die jeweils zuständige Diözesanleitung (DL) senden.
Pro gefahrener Kilometer werden dir 23 Cent erstattet (pro Mitfahrer*in und Kilometer: + 2 Cent). Tickets des ÖPNV werden komplett erstattet (2. Klasse).
Bis zum 30.11. jeden Jahres müssen deine Fahrtkosten bei uns eingegangen sein und wir kümmern uns um die Überweisung. Fahrtkosten aus Dezember werden im neuen Jahr abgerechnet.
Wenn du für dein Team Material oder Verpflegung einkaufst, dann gib alle Kassenzettel zeitnah bei der zuständigen DL ab und diese kümmert sich für dich um die Rückerstattung.
▼ Ehrenamtsbescheinigung
Wenn du seit einiger Zeit ehrenamtlich für die KjG aktiv bist und über diese Tätigkeit eine Bescheinigung für deine Bewerbungsunterlagen oder Ähnliches brauchst, stellt dir die Diözesanstelle (DS) gerne ein Zertifikat aus.
Schicke dazu eine E-Mail an info[at]kjg-mainz.de mit folgenden Informationen:
- Geburtsdatum und -ort
- Seit wann bist du KjG Mitglied und wo?
- Welche Tätigkeiten hast du von wann bis wann ausgeführt?
- Hast du Ämter auf Ortsebene, Bezirks-/ Dekanats- oder Diözesanebene bekleidet?
- Warst du in Teams und Arbeitskreisen aktiv?
- Wann hast du KjG-Kurse belegt und welche?
▼ Freistellung für ehrenamtliches Engagement/ Sonderurlaub
Für die Mitarbeit im Zeltlager, auf Freizeiten oder für Aus- und Weiterbildungen kannst du dich von deiner Arbeit freistellen lassen. Das ist gesetzlich geregelt: Jede*r Beschäftige hat einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Voraussetzung ist, dass er*sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig ist. Grundlage für die Freistellung nach dem “Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit” ist ein Antrag gegenüber dem*der Arbeitgeber*in. Diesen Antrag stellt für unsere KjGs unser Dachverband – der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend).
Um einen Antrag zu stellen klick hier und füll die Maske mit deinen Informationen aus.
Achtung: Ein Antrag auf Freistellung/ Sonderurlaub muss dem*der Arbeitgeber*in frühzeitig vorliegen. Der BDKJ versucht alle Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten; kalkuliert diese Zeit also am besten in eure Planungen mit ein.
Regelungen zur Freistellung und Sonderurlaub
▼ in Hessen
In Hessen hat jede*r Beschäftige der Privatwirtschaft, von gemeinnützigen Organisationen oder anderen Betrieben, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung (Sonderurlaub). Dies gilt nur, wenn der Sitz des*der Veranstalter*in in Hessen ist. Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiter*in, pädagogische Mitarbeiter*in oder Helfer*in bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Ferner gilt die Freistellung für die Leitung, die pädagogische Mitarbeit oder die Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren), die von Jugendverbänden durchgeführt werden.
Lohnkostenerstattung in Hessen
- Mit Antragsstellung leitet der BDKJ die Antragsdaten an den Hessischen Jugendring (hjr) zur Prüfung und Befürwortung weiter.
- Der hjr prüft prüft den Antrag und schickt – bei Erfüllung der Voraussetzungen – eine Befürwortung des Antrages mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigten Antritt der Freistellung an den*die Arbeitgeber*in, sowie eine Kopie an den BDKJ.
- Freistellung: Der*die Arbeitgeber*in stellt den*die Mitarbeiter*in für den beantragten Zeitraum unter Fortzahlung des Gehaltes frei.
- Nach der Veranstaltung muss der*die Ehrenamtliche eine Teilnahmebescheinigung vorlegen. Diese wird zuvor vom BDKJ versendet.
Weitere Infos:
Flyer Freistellung (hjr)
▼ in Rheinland-Pfalz
Nach §1 des „Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ ist ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätigen Personen eine Freistellung von der Arbeit zu gewähren für die Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten, in denen Jugendliche sich vorübergehend zu Sport, Jugendkultur, Erholung und Freizeitgestaltung aufhalten, sowie bei Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe.
Das Gleiche gilt für den Besuch von Aus- und Fortbildungslehrgängen oder Schulungsmaßnahmen sowie Fachtagungen zu den Fragen der Jugendhilfe, wenn diese einer der oben genannten Aufgaben dienen oder auf sie vorbereiten.
Erstattung von Dienstausfall in Rheinland-Pfalz:
Für die Freistellung besteht kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung. Allerdings gewährt das Land für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 70 € (Stand 18.2.2021). Allgemein gilt: Ehrenamtliche und leitend Tätige in der Jugendarbeit haben Anspruch auf bis zu zwölf Tage Sonderurlaub pro Jahr, die auch als 24 halbe Tage gewährt werden können. Im Falle unbezahlter Freistellung für halbe Tage erfolgt der Ausgleich entsprechend. Antragsberechtigt sind die öffentlichen und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe. Diese Erstattung wird nur gewährt bei einem zuvor ordnungsgemäß gestellten und bewilligten Antrag.
Lohnkostenerstattung in Hessen
- Der Antrag kann über den Jugendverband, die Pfarrei oder die KJZ gestellt werden. Der Antrag auf Erstattung von Dienstausfall steht euch weiter unten zur Verfügung.
- Der*die Ehrenamtliche hat dann die Aufgabe, den vom Verband, der Pfarrei oder der KJZ bewilligten Antrag, mind. vier Wochen vor der Maßnahme, dem*der Arbeitgeber*in vorzulegen und bestätigen zu lassen.
- Darüber hinaus ist er*sie selbst verpflichtet, unter Nr. 3 des Antrags Angaben über sich selbst zu machen und den Antrag zu unterschreiben bzw. von einem Personensorgeberechtigten unterschreiben zu lassen.
- Anträge dürfen erst nach der Maßnahme dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vorgelegt werden. Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme.
Weitere Infos:
Antrag auf Erstattung für Verdienstausfall
Informationen des rheinland-pfälzischen Landesjugendringes (ljr-rlp)
Seit dem 30.06.2023 hat die KjG im DV Mainz ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept (kurz: ISK).
Materialien
▼ Meldewege
▼ Hilfen: Erstellung eures ISK
Vorstellung und erste Erarbeitung in deiner OG
Powerpoint zur Vorstellung und ersten Erarbeitung des ISK in der Ortsgruppe
Arbeitshilfe des Bistums
Wenn ihr die Arbeitshilfe als gedruckte Version benötigt, lassen wir euch eine zukommen.
Textbausteine für euer ISK
sowie Begriffsdefinitionen und Literaturhinweise vom Bistum Mainz zur Verfügung gestellt und hier zum herunterladen
Risiko- und Situationsanalyse
Materialien des Bistums Münster
▼ Wimmelbilder ausklappen
Fragebögen als Hilfen zur Erstellung
Welche Schutz- und Risikofaktoren gibt es?
Für die DV-Ebene haben wir Fragebögen entworfen. Ihr düft euch gerne an ihnen orientieren, Fragen rauskopieren oder umformulieren.
▼ Organigramm für die Ortsebene
▼ Kultur der Achtsamkeit
ISK-Borschüre zur Kultur der Achtsamkeit vom BDKJ
▼ Koordinationsstelle Prävention
Die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Bistums bietet euch noch weitere Infos und Beratungsstellen
▼ DiKo 2022
Powerpoint mit der wir euch das erste Mal auf der Diko 2022 informiert haben.
FAQ rund ums ISK
▼ Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK)?
Ein Institutionelles Schutzkonzept, oder kurz ISK, fasst alle Maßnahmen der Prävention sexualisierter, aber auch physischer und psychischer, Gewalt in einem Dokument zusammen. Es soll Handlungssicherheit im Umgang miteinander bieten und Wege aufzeigen, wie mit gefährdenden Situationen umgegangen werden kann. In der Erstellung des Konzeptes soll der eigene Verband und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genauer betrachtet, überprüft und bewertet werden. Hierbei sollen risikobehaftete Strukturen, Situationen und Prozesse, sowie auch schützende Faktoren herausgearbeitet werden. Aus diesen werden anschließend verbessernde Maßnahmen entwickelt. Ein ISK bezieht sich also immer auf eine bestimmte Institution, wie einen Jugendverband, und richtet sich nach dessen Arbeit aus. Das Schutzkonzept wird daher passgenau für das Verbandsleben entwickelt.
Die Erstellung solcher Konzepte fördert die Sensibilisierung für das Thema Prävention, den offenen Umgang mit Fehlern, eine „Kultur der Achtsamkeit“ als eine gemeinsame Haltung und den Respekt sowie die Wertschätzung untereinander. Es kann also auch als ein Qualitätsentwicklungsprozess gesehen werden.
▼ Was sind die Hauptbausteine des ISK?
Grob zusammengefasst sollen v.a. diese 4 Bausteine in euerem ISK-Prozess betrachtet werden.
- Wie verhaltet ihr euch als Gruppe und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?
- Wo werden Kinder bei euch geschützt und wo sind noch Risikien für sie?
- Was müssen Gruppenleiter*innen oder auch andere mit Verantwortung mitbringen, damit sie bei uns mitarbeiten dürfen?
- Wie geht ihr vor, wenn ihr von einem grenzüberschreitenden Fall erfahrt? An wen müsst und wollt ihr diesen Fall melden?
▼ Wer muss ein ISK erstellen?
Die deutsche Bischofskonferenz hat alle deutschen Bistümer damit beauftragt Institutionelle Schutzkonzepte für ihre Strukturen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Laut der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen des Bistums Mainz und deren Ausführungsbestimmungen, sind alle kirchlichen Rechtsträger innerhalb des Bistums dazu verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept für die eigenen Strukturen zur erstellen.
hier die Ordnung zur Prävention
hier zu den Ausführungsbestimmungen
Auch alle KjG-Ortsgruppen sind als Mitglieder des Diözesanverbandes angehalten, ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln bzw. an der Erarbeitung eines solchen beteiligt zu sein. Keine Panik! Mehr Infos dazu gibt es unter: Wie gehen wir als Ortsgruppe die Erstellung des ISK an?
Bis zum 01.04.2023 soll der Koordinationsstelle Prävention des Bistums das ISK zur Prüfung vorgelegt werden.
▼ Warum es gerade für uns als KjG ein Herzensthema sein sollte
Kinder und Jugendliche sind das Herz der KjG. Dass es ihnen gut geht und sie bei uns, in unseren Gruppenstunden, bei unseren Aktionen und bei unseren Freizeiten sichere Orte erleben können, steht bei unserer Arbeit an erster Stelle. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben sich bei uns frei entfalten und weiterentwickeln zu können.
Es liegt an den Gruppenleiter*innen sichere und geschützte Orte dafür zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Dafür müssen wir unsere eigene Arbeit als Gruppenleiter*innen, als Leiter*innenrunde und als Pfarrleitungen auf Risiken für Kinder und Jugendliche überprüfen, unser Miteinander achtsam gestalten und gemeinsam ein wohlwollendes und sicheres Miteinander schaffen. So setzen wir ein klares Zeichen nach Außen, dass Kinder und Jugendliche gut bei uns aufgehoben sind und geben Täter*innen in unseren Strukturen keinen Platz! Damit alle Gruppenleiter*innen Handlungssicherheit in ihrer Arbeit erfahren können, erstellen wir passgenaue Institutionelle Schutzkonzepte für unsere Angebote.
▼ Wie fangen wir als Ortsgruppe am besten an?
Ihr erarbeitet euer eigenes ISK als KjG-Ortsgruppe. Natürlich bleibt hier die Pfarrei, zu der ihr gehört, nicht ganz außen vor, da ihr in eurer Arbeit immer wieder Überschneidungen habt.
Die Arbeitshilfe des Bistums leitet Schritt für Schritt durch den Erarbeitungsprozess eures eigenen ISKs. Diese Arbeitshilfe ging je einer Person der Pfarrleitung per Post zu.
Eine Übersicht des Prozesses findet ihr auf den Seiten 19-25. Die einzelnen Schritte werden euch dann, zusammen mit Methoden und anderen hilfreichen Unterlagen, Stück für Stück in den Kapiteln der Arbeitshilfe nähergebracht.
Die ersten Schritte haben wir euch trotzdem noch einmal kurz zusammengefasst:
- Legt innerhalb der Pfarrleitung oder auch der Leitungsrunde fest, wer hauptverantwortlich für den Prozess, nicht das ISK selbst, ist.
- Erstellt euch eine Übersicht, wer alles zu eurer Gruppe gehört, mit wem ihr zusammenarbeitet, wo ihr mit Kindern und Jugendlichen und auch deren Eltern zusammenkommt und wer noch alles Kontakt zu euch als Gruppe hat, mit euch kooperiert oder anderweitig Einfluss auf eure Arbeit hat. Das Schaubild “Organigramm für Ortsgruppen” oben in den Materialien kann euch als Beispiel oder Inspiration für solche Menschen, Gruppen und Veranstaltungen dienen. In der Arbeitshilfe findet ihr auf den Seiten 17-18 weitere Hilfe dazu.
- Sobald ihr euch einen Überblick über eure Strukturen verschafft habt, gilt es ein eigenes ISK Team zu bilden. Welche Aufgaben dieses Team genau hat, findet ihr auf S. 39 der Arbeitshilfe.
- Für das Team solltet ihr Menschen aus verschiedenen Kontexten eurer Arbeit anfragen, ob sie sich an der Erarbeitung eines ISK beteiligen würden. Die Erarbeitung sollte vielen Menschen die Möglichkeit bieten, sich am Prozess zu beteiligen und ihre Perspektiven einbringen zu können, damit nichts ungesehen bleibt. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten 29-37. Vor allem Seite 36 geht auf euch als Verbände auf Ortsebene ein.
- Wenn ihr diese Schritte gegangen seid, beschreibt euch die Arbeitshilfe ab S. 40 detailliert, wie das erste Treffen und alle weiteren Prozessschritte aussehen können und wie ihr konkret weiterarbeiten könnt.
▼ An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder Unterstützung brauche?
Auf Diözesanebene hat sich bereits ein ISK Team gebildet, das einerseits das ISK für den Verband auf dieser Ebene erarbeitet, aber auch als Unterstützung für euch da sein möchte. Dazu gehören KjGler*innen aus verschiedenen Regionen des Bistums, aus Teams der DV-Ebene und dem Diözesanausschuss bzw. der Diözesanleitung sowie unsere Präventionskraft.
Wir werden versuchen euch im Laufe der Zeit immer wieder neue und hilfreiche Informationen bereitzustellen und darüber hinaus noch weitere Unterstützungsangebote zu machen. Ihr könnt uns auch per E-Mail unter schutzkonzept[at]kjg-mainz.de erreichen.
Außerdem ist unsere Präventionskraft im Büro telefonisch oder per Mail erreichbar unter praevention[at]kjg-mainz.de.
Darüber hinaus sind auch die Präventionskräfte in euren Pfarreien und die Mitarbeitenden der regionalen Jugendbüros (KJBs) immer für euch ansprechbar
▼ Welche Hilfen gibt es und wird es noch für OGs geben
- Textbausteine, die das ISK Team auf DV-Ebene schon erarbeitet hat, sofern diese ohne große Abänderungen auch auf anderen Ebenen übertragbar sind.
- Zoom-Meetings, um Fragen zu klären und weitere Unterstützungswünsche abzufragen
- Schulungen, um bei der Erstellung des ISK zu unterstützen
- Voraussichtlich eine App mit möglichen Handlungs- und Beschwerdewegen zur erleichterten sowie schnelleren Handhabung für den Ernstfall
▼ Wie geht es nach der Erstellung des ISK weiter?
Sobald das ISK erstellt und durch das Bistum geprüft wurde, gilt es die dort genannten Maßnahmen umzusetzen, die eigene Haltung weiterzuentwickeln und das ISK in die gelebte Verbandspraxis zu übertragen.
Außerdem soll das eigene ISK spätestens alle 5 Jahre noch einmal genauer betrachtet, geprüft und gegebenenfalls noch einmal angepasst bzw. verändert werden. Nur so kann es immer aktuell bleiben und passgenau für das Verbandsleben sein.
Als ständige Ansprechperson gibt es seit der DiKo 2024 ein ISK-Team, welches sich regelmäßig mit der Weiterentwicklung und Anpassung beschäftigt, sowie Hilfen für euch auf Ortsebene und Diözesanebene erarbeitet.
Danke an das Team, das das ISK auf DV-Ebene erarbeitet hat!
Von Juni 2022 bis zum Inkrafttreten am 30. Juni 2023 arbeitete ein 7-köpfiges Team intensiv an der Erstellung des ISKs für den KjG Diözesanverband Mainz und war stets für euch Ansprechperson.
Benedikt Marchlewitz, Hanna Mies, Janis, Svenja und Verena Storch. Auf dem Bild fehlen: Anna Mersch und Teresa Schöning
Du bist auf der Suche nach Material oder Hilfestellungen? Die Wissensdatenbank der KjG Bundesebene sammelt alle Dinge, die die Diözesanverbände zur Verfügung stellen oder die von der Bundesebene entwickelt wurden.
Über verschiedene Filter und Suchbegriffe kannst du deine Suche zum Beispiel nach Kategorien eingrenzen.
Seit ein paar Jahren verwenden wir auf Diözesanebene und auch auf Bundesebene ein einheitliches Design für alle unsere Drucke und auch auf unseren sozialen Medien. Dieses Design nennen wir ‘Corporate Design’ (CD) und wir möchten euch zentrale Punkte dieses Designs auch auf Bezirks-/ Dekanatsebene oder für eure Ortsgruppe zur Verfügung stellen.
KjG Design
Bilder für euren Flyern oder Plakaten können wir euch leider nicht zur Verfügung stellen, dafür aber einen ganzen Pool an thematischen Grafiken.
Hier findet ihr Grafiken in unseren Farben, sowie Seelenbohrer(-elemente) und auch weitere Dokumente, die ihr für eure Arbeit nutzen könnt.
Mit einem Klick hier findet ihr auf der Bundescloud viele Themensymbole und auch weitere Ideen zur Gestaltung von Flyern und Co. Hier ein kleiner Ausschnitt:
KjG-Schrift
Mit der Entwicklung des neuen CDs wurde auch eine eigene KjG-Schrift entwickelt – die Schriftart Secca. Gestaltet wurde sie vom Schriftgestalter Andreas Seidel und wird heute auf allen offiziellen Dokumenten der KjG verwendet.
Neben den vier Schriftschnitten (normal, fett, kursiv und fett kursiv) lassen sich auch der Seelenbohrer (ALT GR + 7) und die Wortmarke ‘KjG’ (ATL GR + 0) als Zeichen einfach einfügen.
Für die Arbeit in KjG-Kontexten ist die Schrift kostenlos, sie ist aber nicht für Kontexte außerhalb der KjG zu nutzen!
Die Schrift findet ihr hier.
Seelenbohrer
it der Gründung der KjG entwickelt sich unser Logo – der Seelenbohrer – ständig weiter. Die letzte Änderung gab es im Jahr 2014:
Wenn ihr in eurer KjG noch einen der ‘alten’ Seelenbohrer verwendet, könnt ihr das natürlich gerne weiterhin machen.
Wenn ihr aber ein neues Logo für eure KjG braucht, dann nutzt gerne den Logo-Generator der KjG
Farben
Unsere Bundesebene verwendet in ihrem CD inzwischen das blaue Farbpaar.
Wir auf Diözesanebene haben uns aber entschieden, bei der Farbe Grün zu bleiben und verwenden deswegen als Primärfarben ein helles und ein dunkles Grün; hier die genauen Farben mit Farbcode:
4.1_cmyk: 40, 0, 100, 0
Sonderfarbe: Pan. 583
RGB: 166, 206, 57
Web: #a6ce39
4.2_cmyk: 100, 45, 60, 0
Sonderfarbe: Pan. 322
RGB: 0, 117, 118
Web: #007576
Alle weiteren Farben und Farbkombinationen findet ihr hier.
Material für Ortsgruppen
Für eure Arbeit auf Ortsebene haben wir euch hier einige Materialien zur Verfügung gestellt, die ihr gerne nutzen oder ggf. abändern könnt.
Wenn ihr Briefpapier benötigt könnt ihr dieses hier herunterladen. Zum Druck des Briefpapieres muss euer Drucker die Funktion “randlos drucken” besitzen.
Viele Materialien haben wir bei uns in der Diözesanstelle und schicken euch diese gerne zu. Klickt gerne mal hier und schaut euch um.
Mit dem Newsletter des KjG DV Mainz erhältst du regelmäßig aktuelle Infos, Berichte und Tipps rund um die KjG im Bistum Mainz, ihre Aktionen und Themen. Melde dich an, um auf dem Laufenden zu sein!
Anmeldung
Archiv
Hier findest du die vergangenen Newsletter. Viel Spaß beim Stöbern!