Fahrtkosten

Fahrtkostenregelungen

Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen Fahrtkostenregelungen des KjG-Diözesanverbandes Mainz. Nach diesen können sich alle, denen durch die Mitarbeit auf der KjG-Diözesanebene Fahrtkosten entstanden sind, diese Fahrtkosten erstatten lassen. Genaueres könnt ihr in der Fahrtkostenregelung nachlesen.

Aktuelle Erstattungen:

TransportmittelErstattung
Auto0,23 € pro km + 0,02€ pro Mitfahrer*in/pro km
Fahrrad0,15 € pro km
ÖPNV/ Bahn Einzeltickets/ Tagestickets100% des Ticketpreises
ÖPNV/ Bahn Zeitticket(Ticketpreis / Tage, die das Ticket gültig ist) * für die KjG gefahrenen Tage
Bahncardbis zu 100%, wenn entsprechend Geld gespart wurde.

Nutzt gerne das Formular unten, um eure Fahrtkosten anzugeben. Felder, welche für ein Fortbewegungsmittel spezifisch sind, sind durch eine Linie von den anderen Feldern getrennt.