Fahrtkosten
Fahrtkostenregelungen
Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen Fahrtkostenregelungen des KjG-Diözesanverbandes Mainz. Nach diesen können sich alle, denen durch die Mitarbeit auf der KjG-Diözesanebene Fahrtkosten entstanden sind, diese Fahrtkosten erstatten lassen. Genaueres könnt ihr in der Fahrtkostenregelung nachlesen.
Aktuelle Erstattungen:
| Transportmittel | Erstattung |
| Auto | 0,23 € pro km + 0,02€ pro Mitfahrer*in/pro km |
| Fahrrad | 0,15 € pro km |
| ÖPNV/ Bahn Einzeltickets/ Tagestickets | 100% des Ticketpreises |
| ÖPNV/ Bahn Zeitticket | (Ticketpreis / Tage, die das Ticket gültig ist) * für die KjG gefahrenen Tage |
| Bahncard | bis zu 100%, wenn entsprechend Geld gespart wurde. |
Nutzt gerne das Formular unten, um eure Fahrtkosten anzugeben. Felder, welche für ein Fortbewegungsmittel spezifisch sind, sind durch eine Linie von den anderen Feldern getrennt. Die Fahrtkosten werden nach dem Übermitteln des Formulars zeitnah von uns überwiesen (ca. alle 1–2 Wochen). Falls ihr meint, ihr habt durch eine Bahnkarte Geld gespart und möchtet euch diese erstatten lassen, beantragt dies bitte beim Büro über die entsprechende E-Mail Adresse.