Fahrtkosten
Fahrtkostenregelungen
Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen Fahrtkostenregelungen des KjG-Diözesanverbandes Mainz. Nach diesen können sich alle, denen durch die Mitarbeit auf der KjG-Diözesanebene Fahrtkosten entstanden sind, diese Fahrtkosten erstatten lassen. Genaueres könnt ihr in der Fahrtkostenregelung nachlesen.
Aktuelle Erstattungen:
Transportmittel | Erstattung |
Auto | 0,23 € pro km + 0,02€ pro Mitfahrer*in/pro km |
Fahrrad | 0,15 € pro km |
ÖPNV/ Bahn Einzeltickets/ Tagestickets | 100% des Ticketpreises |
ÖPNV/ Bahn Zeitticket | (Ticketpreis / Tage, die das Ticket gültig ist) * für die KjG gefahrenen Tage |
Bahncard | bis zu 100%, wenn entsprechend Geld gespart wurde. |
Nutzt gerne das Formular unten, um eure Fahrtkosten anzugeben. Felder, welche für ein Fortbewegungsmittel spezifisch sind, sind durch eine Linie von den anderen Feldern getrennt.