Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Seit dem 30.06.2023 hat die KjG im DV Mainz ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept (kurz: ISK).

▼ Meldewege

▼ Hilfen: Erstellung eures ISK

Vorstellung und erste Erarbeitung in deiner OG

Powerpoint zur Vorstellung und ersten Erarbeitung des ISK in der Ortsgruppe

Arbeitshilfe des Bistums

Wenn ihr die Arbeitshilfe als gedruckte Version benötigt, lassen wir euch eine zukommen.

Textbausteine für euer ISK

sowie Begriffsdefinitionen und Literaturhinweise vom Bistum Mainz zur Verfügung gestellt und hier zum herunterladen

Risiko- und Situationsanalyse

Materialien des Bistums Münster

Fragebögen als Hilfen zur Erstellung

Welche Schutz- und Risikofaktoren gibt es?

Für die DV-Ebene haben wir Fragebögen entworfen. Ihr düft euch gerne an ihnen orientieren, Fragen rauskopieren oder umformulieren.


▼ Organigramm für die Ortsebene

▼ Kultur der Achtsamkeit

ISK-Borschüre zur Kultur der Achtsamkeit vom BDKJ


▼ Koordinationsstelle Prävention

Die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Bistums bietet euch noch weitere Infos und Beratungsstellen


▼ DiKo 2022

Powerpoint mit der wir euch das erste Mal auf der Diko 2022 informiert haben.

FAQ rund ums ISK


▼ Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK)?

Ein Institutionelles Schutzkonzept, oder kurz ISK, fasst alle Maßnahmen der Prävention sexualisierter, aber auch physischer und psychischer, Gewalt in einem Dokument zusammen. Es soll Handlungssicherheit im Umgang miteinander bieten und Wege aufzeigen, wie mit gefährdenden Situationen umgegangen werden kann. In der Erstellung des Konzeptes soll der eigene Verband und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genauer betrachtet, überprüft und bewertet werden. Hierbei sollen risikobehaftete Strukturen, Situationen und Prozesse, sowie auch schützende Faktoren herausgearbeitet werden. Aus diesen werden anschließend verbessernde Maßnahmen entwickelt. Ein ISK bezieht sich also immer auf eine bestimmte Institution, wie einen Jugendverband, und richtet sich nach dessen Arbeit aus. Das Schutzkonzept wird daher passgenau für das Verbandsleben entwickelt.

Die Erstellung solcher Konzepte fördert die Sensibilisierung für das Thema Prävention, den offenen Umgang mit Fehlern, eine „Kultur der Achtsamkeit“ als eine gemeinsame Haltung und den Respekt sowie die Wertschätzung untereinander. Es kann also auch als ein Qualitätsentwicklungsprozess gesehen werden.


▼ Was sind die Hauptbausteine des ISK?

Grob zusammengefasst sollen v.a. diese 4 Bausteine in euerem ISK-Prozess betrachtet werden.

  • Wie verhaltet ihr euch als Gruppe und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?
  • Wo werden Kinder bei euch geschützt und wo sind noch Risikien für sie?
  • Was müssen Gruppenleiter*innen oder auch andere mit Verantwortung mitbringen, damit sie bei uns mitarbeiten dürfen?
  • Wie geht ihr vor, wenn ihr von einem grenzüberschreitenden Fall erfahrt? An wen müsst und wollt ihr diesen Fall melden?

▼ Wer muss ein ISK erstellen?

Die deutsche Bischofskonferenz hat alle deutschen Bistümer damit beauftragt Institutionelle Schutzkonzepte für ihre Strukturen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Laut der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen des Bistums Mainz und deren Ausführungsbestimmungen, sind alle kirchlichen Rechtsträger innerhalb des Bistums dazu verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept für die eigenen Strukturen zur erstellen.

Auch alle KjG-Ortsgruppen sind als Mitglieder des Diözesanverbandes angehalten, ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln bzw. an der Erarbeitung eines solchen beteiligt zu sein. Keine Panik! Mehr Infos dazu gibt es unter: Wie gehen wir als Ortsgruppe die Erstellung des ISK an?

Bis zum 01.04.2023 soll der Koordinationsstelle Prävention des Bistums das ISK zur Prüfung vorgelegt werden.


▼ Warum es gerade für uns als KjG ein Herzensthema sein sollte

Kinder und Jugendliche sind das Herz der KjG. Dass es ihnen gut geht und sie bei uns, in unseren Gruppenstunden, bei unseren Aktionen und bei unseren Freizeiten sichere Orte erleben können, steht bei unserer Arbeit an erster Stelle. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben sich bei uns frei entfalten und weiterentwickeln zu können.

Es liegt an den Gruppenleiter*innen sichere und geschützte Orte dafür zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Dafür müssen wir unsere eigene Arbeit als Gruppenleiter*innen, als Leiter*innenrunde und als Pfarrleitungen auf Risiken für Kinder und Jugendliche überprüfen, unser Miteinander achtsam gestalten und gemeinsam ein wohlwollendes und sicheres Miteinander schaffen. So setzen wir ein klares Zeichen nach Außen, dass Kinder und Jugendliche gut bei uns aufgehoben sind und geben Täter*innen in unseren Strukturen keinen Platz! Damit alle Gruppenleiter*innen Handlungssicherheit in ihrer Arbeit erfahren können, erstellen wir passgenaue Institutionelle Schutzkonzepte für unsere Angebote.


▼ Wie fangen wir als Ortsgruppe am besten an?

Ihr erarbeitet euer eigenes ISK als KjG-Ortsgruppe. Natürlich bleibt hier die Pfarrei, zu der ihr gehört, nicht ganz außen vor, da ihr in eurer Arbeit immer wieder Überschneidungen habt.

Die Arbeitshilfe des Bistums leitet Schritt für Schritt durch den Erarbeitungsprozess eures eigenen ISKs. Diese Arbeitshilfe ging je einer Person der Pfarrleitung per Post zu.

Eine Übersicht des Prozesses findet ihr auf den Seiten 19-25. Die einzelnen Schritte werden euch dann, zusammen mit Methoden und anderen hilfreichen Unterlagen, Stück für Stück in den Kapiteln der Arbeitshilfe nähergebracht.

Die ersten Schritte haben wir euch trotzdem noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Legt innerhalb der Pfarrleitung oder auch der Leitungsrunde fest, wer hauptverantwortlich für den Prozess, nicht das ISK selbst, ist.
  • Erstellt euch eine Übersicht, wer alles zu eurer Gruppe gehört, mit wem ihr zusammenarbeitet, wo ihr mit Kindern und Jugendlichen und auch deren Eltern zusammenkommt und wer noch alles Kontakt zu euch als Gruppe hat, mit euch kooperiert oder anderweitig Einfluss auf eure Arbeit hat. Das Schaubild “Organigramm für Ortsgruppen” oben in den Materialien kann euch als Beispiel oder Inspiration für solche Menschen, Gruppen und Veranstaltungen dienen. In der Arbeitshilfe findet ihr auf den Seiten 17-18 weitere Hilfe dazu.
  • Sobald ihr euch einen Überblick über eure Strukturen verschafft habt, gilt es ein eigenes ISK Team zu bilden. Welche Aufgaben dieses Team genau hat, findet ihr auf S. 39 der Arbeitshilfe.
  • Für das Team solltet ihr Menschen aus verschiedenen Kontexten eurer Arbeit anfragen, ob sie sich an der Erarbeitung eines ISK beteiligen würden. Die Erarbeitung sollte vielen Menschen die Möglichkeit bieten, sich am Prozess zu beteiligen und ihre Perspektiven einbringen zu können, damit nichts ungesehen bleibt. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten 29-37. Vor allem Seite 36 geht auf euch als Verbände auf Ortsebene ein.
  • Wenn ihr diese Schritte gegangen seid, beschreibt euch die Arbeitshilfe ab S. 40 detailliert, wie das erste Treffen und alle weiteren Prozessschritte aussehen können und wie ihr konkret weiterarbeiten könnt.

▼ An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder Unterstützung brauche?

Auf Diözesanebene hat sich bereits ein ISK Team gebildet, das einerseits das ISK für den Verband auf dieser Ebene erarbeitet, aber auch als Unterstützung für euch da sein möchte. Dazu gehören KjGler*innen aus verschiedenen Regionen des Bistums, aus Teams der DV-Ebene und dem Diözesanausschuss bzw. der Diözesanleitung sowie unsere Präventionskraft.

Wir werden versuchen euch im Laufe der Zeit immer wieder neue und hilfreiche Informationen bereitzustellen und darüber hinaus noch weitere Unterstützungsangebote zu machen. Ihr könnt uns auch per E-Mail unter schutzkonzept[at]kjg-mainz.de erreichen.

Außerdem ist unsere Präventionskraft im Büro telefonisch oder per Mail erreichbar unter praevention[at]kjg-mainz.de.

Darüber hinaus sind auch die Präventionskräfte in euren Pfarreien und die Mitarbeitenden der regionalen Jugendbüros (KJBs) immer für euch ansprechbar


▼ Welche Hilfen gibt es und wird es noch für OGs geben
  • Textbausteine, die das ISK Team auf DV-Ebene schon erarbeitet hat, sofern diese ohne große Abänderungen auch auf anderen Ebenen übertragbar sind.
  • Zoom-Meetings, um Fragen zu klären und weitere Unterstützungswünsche abzufragen
  • Schulungen, um bei der Erstellung des ISK zu unterstützen
  • Voraussichtlich eine App mit möglichen Handlungs- und Beschwerdewegen zur erleichterten sowie schnelleren Handhabung für den Ernstfall

▼ Wie geht es nach der Erstellung des ISK weiter?

Sobald das ISK erstellt und durch das Bistum geprüft wurde, gilt es die dort genannten Maßnahmen umzusetzen, die eigene Haltung weiterzuentwickeln und das ISK in die gelebte Verbandspraxis zu übertragen. 

Außerdem soll das eigene ISK spätestens alle 5 Jahre noch einmal genauer betrachtet, geprüft und gegebenenfalls noch einmal angepasst bzw. verändert werden. Nur so kann es immer aktuell bleiben und passgenau für das Verbandsleben sein.

Als ständige Ansprechperson gibt es seit der DiKo 2024 ein ISK-Team, welches sich regelmäßig mit der Weiterentwicklung und Anpassung beschäftigt, sowie Hilfen für euch auf Ortsebene und Diözesanebene erarbeitet.


Danke an das Team, das das ISK auf DV-Ebene erarbeitet hat!

Von Juni 2022 bis zum Inkrafttreten am 30. Juni 2023 arbeitete ein 7-köpfiges Team intensiv an der Erstellung des ISKs für den KjG Diözesanverband Mainz und war stets für euch Ansprechperson.

Benedikt Marchlewitz, Hanna Mies, Janis, Svenja und Verena Storch. Auf dem Bild fehlen: Anna Mersch und Teresa Schöning

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