Rechte, Pflichten, Handlungswege

▼ Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

▼ Allgemein

Laut Bundeskinderschutzgesetz und der aktuellen Präventionsordnung des Bistums Mainz müssen alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz findest du weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines eFZ besteht ab der Vollendung des 14. Lebensjahres. Anhand des untenstehenden Prüfrasters, das die KjG Köln ausgearbeitet hat, kann die Pfarrleitung im Einzelfall klären, ob ein*e Leiter*in ein eFZ vorlegen muss.


▼ Beantragung

Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Bitte bedenke, dass die Beantragung bis zu sechs Wochen dauern kann und beantrage es daher rechtzeitig!

Für die Beantragung benötigst du u.a. eine Bescheinigung deiner KjG-Pfarrei oder der Diözesanstelle in Mainz, dass du das eFZ im Rahmen deiner ehrenamtlichen Tätigkeit vorlegen musst. Hier findest du eine Bescheinigungsvorlage, die die Pfarrleitung unterschreiben muss.


▼ Einsichtnahme & Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und bestätigt damit, dass keine Einträge vorliegen.

Das ist zu beachten:

  • Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
  • Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
  • Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert werden.

▼ Einsichtnahme durch die Diözesanstelle

Die KjG-Diözesanstelle bietet KjG-Gruppen an, die Einsichtnahme der eFZ und deren Dokumentation zu übernehmen. So kann die KjG-Pfarrei bei Bedarf jederzeit eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung für einzelne Leiter*innen ausgestellt bekommen.

Alle auf Diözesanebene tätigen Ehrenamtlichen in Teams oder Teamer*innen, die direkt Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, müssen der Diözesanstelle Einsicht gewähren. Die Daten werden in der Diözesanleitung gelöscht, sobald bekannt wird, dass eine Person nicht mehr in der KjG tätig ist oder wenn nach Ablauf der fünf Jahre kein erneutes eFZ eingereicht wird.

Wenn wir für dich die Einsichtnahme durchführen sollen, fülle bitte die Einverständniserklärung aus und schicke uns dieses zusammen mit deinem eFZ auf dem Postweg zu.

Bei Fragen wende dich an unsere Bildungsreferentin Sophia Seidel oder bei unserer Präventionskraft.


▼ Ordnungen (Bistum Mainz/Deutsche Bischofskonferenz)

Ordnung zur Prävention im Bistum Mainz

Ordnung zur Prävention der Deutschen Bischofskonferenz