Spendenquittungen

Gemeinnützige Organisationen sind berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender*innen können damit ihre Spende bei ihrer persönlichen Steuererklärung anrechnen lassen. Spendenbescheinigungen müssen erst ab einem Betrag größer als 300€ ausgestellt werden. Auf dieser Infoseite findet ihr die wichtigsten Infos zum Thema Spendenquittungen inkl. einer Muster-Spendenquittung.

Auszug von der Bundesebene

Kontakt

  • Sophia Seidel
    Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
    Festnetz: 06131 253 693 Handy: 0176 12539133
  • Philipp Friese
    Diözesanausschuss, MiDa, Finanzen, Buchhaltung, Newsletter, AuWei, AK Großveranstaltung