Rechtsform

Rechtlich besitzt ihr als KjG-Ortsgruppe den Status eines nicht eingetragenen Vereins (n.e.V.), sofern ihr keine Eintragung beim Vereinsregister vorgenommen habt. Der Hauptunterschied zum eingetragenen Verein (e.V.) besteht darin, dass ein n.e.V. keine juristische Person mit den zugehörigen Rechten und Pflichten ist. Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam haften, da der Verein selbst nicht rechtsfähig ist. Im Übrigen besitzt der n.e.V. aber alle wesentlichen Kennzeichen eines Vereins. Er muss beispielsweise über eine Satzung, Mitglieder und einen gewählten Vorstand (Pfarrleitung) verfügen. Auch ein nicht eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.

Falls ihr euch für die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) entscheidet, müsst ihr eure KjG ins Vereinsregister eintragen lassen und werdet damit auch automatisch in das Transparenzregister aufgenommen. Zukünftig müsst ihr dann ebenfalls Vorstandswechsel und Satzungsänderungen dem Amtsgericht mitteilen.

Mehr Infos zum Thema Rechtsform von Jugendverbänden findet ihr beispielsweise auf der Webseite und in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg.

Auszug von der Bundesebene

Kontakt

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    Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
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    Diözesanausschuss, MiDa, Finanzen, Buchhaltung, Newsletter, AuWei, AK Großveranstaltung