Kontoführung

Insbesondere durch die Reform des Umsatzsteuergesetztes kommen Kirchengemeinden häufiger auf KjG-Gruppen zu und fordern sie dazu auf, ein eigenes Konto zu eröffnen. Dies ist aber nicht weiter schlimm, im Gegenteil: Als KjG seid ihr selbstständig, handelt eigenverantwortlich und könnt damit auch eigenverantwortlich über eure Finanzen entscheiden. Ein eigenes Konto ist die Grundlage dafür. Es lohnt sich also in jedem Fall, ein eigenes Konto zu eröffnen, sofern dies bisher noch über die Kirchengemeinde geführt wird. Inhaltlich könnt ihr weiterhin wie bisher mit eurer Kirchengemeinde zusammenarbeiten, daran ändert sich überhaupt nichts.

Zur Eröffnung eines eigenen Vereinskontos benötigt ihr meist:

  • eure Satzung bzw. die für euch geltende Mustersatzung eures Diözesanverbands
  • das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, in dem festgehalten ist, welche Personen zur Pfarrleitung und ggf. Kassenführer*in gewählt oder berufen wurden (diese sind vertretungsberechtigt gegenüber der Bank)
  • Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) aller Personen, die zugriffsberechtigt für das Konto sein sollen

Zudem müsst ihr entscheiden:

  • ob die vertretungsberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam (d.h. nur mit einer zweiten zeichnungsberechtigten Person) Bankgeschäfte tätigen dürfen
  • ob ihr Online-Banking nutzen wollt, und falls ja, welches Zugangsverfahren

Mehr Infos zum Thema Kontoführung findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg.

Auszug von der Bundesebene

Kontakt

  • Sophia Seidel
    Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
    Festnetz: 06131 253 693 Handy: 0176 12539133
  • Philipp Friese
    Diözesanausschuss, MiDa, Finanzen, Buchhaltung, Newsletter, AuWei, AK Großveranstaltung