Gemeinnützigkeit

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht euch Steuererleichterungen. Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Fördermittel sind dann in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen nicht versteuert werden.

Sofern der in eurer Satzung festgelegte Vereinszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist (was bei KjG-Gruppen fast ausschließlich zutrifft), könnt ihr eure Satzung zur Beantragung der Gemeinnützigkeit bei eurem zuständigen Finanzamt einreichen. Es werden vom Finanzamt sehr präzise Vorgaben gemacht, welche Formulierungen die Satzung enthalten muss. Diese findet ihr in den verlinkten Arbeitshilfen und Infoseiten. Meist fordern viele Finanzämter die Freistellungsbescheide der höheren Ebenen (z.B. eures Diözesanverbands) ein und akzeptieren diese, in Einzelfällen kann jedoch auch ein eigener Freistellungsbescheid gefordert werden. Danach erhaltet ihr eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie eine Steuernummer, die euch zugeteilt wird.

Mehr Infos zum Thema Gemeinnützigkeit findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg oder hier.

Auszug von der Bundesebene

Kontakt

  • Sophia Seidel
    Bildungsreferentin, Geschäftsführung, Hausbuchung, Schulungsarbeit, Finanzen und Versicherung, Begleitung und Beratung der Gremien
    Festnetz: 06131 253 693 Handy: 0176 12539133
  • Philipp Friese
    Diözesanausschuss, MiDa, Finanzen, Buchhaltung, Newsletter, AuWei, AK Großveranstaltung