Kassenprüfung

Die Kassenprüfung wird einmal jährlich durch Kassenprüfer*innen durchgeführt, die auf der Diözesankonferenz (DiKo) in dieses Amt gewählt werden. Aufgabe der Kassenprüfer*innen ist es die Buchführung zu überprüfen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird im Kassenprüfbericht festgehalten. Die Kassenprüfer*innen entscheiden am Ende, ob sie die Entlastung der Diözesanleitung empfehlen.

Bild der Kassenprüfer*innen für
die Prüfung 2025

Wie läuft so eine Kassenprüfung ab?

Kassenprüfer*innen können in alle Dokumente einsehen, die mit der Buchführung im Zusammenhang stehen. Sie können entscheiden, welche Dokumente sie davon wie genau kontrollieren. Unser Diözesanausschuss (DA) führt quartalsweise ein Controlling durch und kontrolliert genau, ob alles richtig gebucht wurde, die Monats- und Jahresabrechnung stimmen und mehr. Kassenprüfer*innen kontrollieren zusätzlich, ob der DA richtig kontrolliert hat.

  • ob alle Belege vorhanden sind,
  • für was der KjG DV im vergangenen Finanzjahr Geld ausgegeben hat,
  • dass die Ausgaben dem satzungsmäßigen Vereinszweck dienten
  • dass für alle Ausgaben, die sich nicht zwangsläufig aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergeben, satzungsmäßige Beschlüsse vorliegen und
  • dass steuerliche Bestimmungen eingehalten wurden, z. B. das Rücklagenkonto der Gemeinnützigkeit entspricht.

Kassenprüfung der vergangenen Jahre

Der Kassenprüfbericht wird jährlich allen Teilnehmer*innen der DiKo vorgestellt und zugänglich gemacht. Gerne lassen wir euch Kassenprüfberichte zukommen, sofern ihr Mitglieder im KjG DV seid.