KjG-Mitgliedsversicherung

Alle KjG-Mitglieder sind über ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag in der KjG-Versicherung (BDKJ-Versicherung) versichert. Diese Versicherung umfasst eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Die KjG-Versicherung ist vom Diözesanverband über die KjG-Bundesebene beim Jugendhaus Düsseldorf (JHD) abgeschlossen. Nur beim KjG-Diözesanverband Mainz gemeldete Mitglieder sind versichert.

Allgemeine Hinweise:
Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen vor, spätestens aber zu Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein müssen. Eine Nachversicherung beim Schadensfall ist NICHT möglich. Im Schadensfall ist es wichtig den Schaden zügig in der KjG-Diözesanstelle anzuzeigen und die Schadensmeldung zu machen.

Nicht KjG-Mitglieder:
Teilnehmende an Veranstaltungen/Gruppenstunden (etc.), die keine KjG-Mitglieder sind müssen extra versichert werden.
Dies kann über die Versicherungen beim Jugendhaus Düsseldorf oder der Ecclesia Versicherung geschehen.

Inland und Ausland:
Die KjG-Versicherung gilt bei allen Zeltlagern, Gruppenstunden und Fahrten im Inland. Freizeiten und Zeltlager im Ausland müssen separat versichert werden. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Was beinhalten die Versicherungen?

Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Der Versicherungsschutz besteht für:

  • Schadensfälle aus der Betätigung beim Spiel
  • Besuch und Teilnahme an allen Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe
  • Durchführung von Freizeiten, geselligen Zusammenkünften, Veranstaltungen und Wanderungen etc.

In jedem Fall gibt es eine Selbstbeteiligung von 40,00€.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schadensfälle, die durch das Betreiben, Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Unfälle auf den direktem Weg zu und von den Veranstaltungen sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rechtsschutzfälle die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Folgende Leistungen sind versichert:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Privat- und Leihfahrzeuge sind nicht über die KjG-Mitgliedsversicherung abgedeckt. In der Vergangenheit war die Versicherung von Fahrzeugen über das Bistum möglich. Das gilt – Stand jetzt – nicht mehr, auch wenn wir uns als KjG dafür einsetzen, dass es wieder möglich ist.
Um im Schadensfall das Ansteigen der privaten Versicherungspolice zu vermeiden, raten wir für Fahrzeuge eine extra Kfz-Versicherung abzuschließen. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Hinweis: Entgeltlich geliehene Fahrzeuge, die auf Verbände, Gemeinden o.ä. zugelassen sind, können nicht mehr über das JHD versichert werden. Eine Versicherung über Ecclesia ist weiterhin möglich.

Möglichkeiten für Versicherungen

Freizeiten, Fahrten und Aktionen sind so vielfältig wie eure Gruppen selbst.
Damit ihr über die KjG-Mitgliedsversicherung für eure Bedarfe immer gut versichert seit, bieten das Jugendhaus Düsseldorf und die Ecclesia Versicherung Zusatzversicherungen, z.B. Teilnehmendenversicherung, Kfz-Versicherung, Geräteversicherung, etc.an.
Die Versicherungen können in der Regel kurzfristig vor Veranstaltung und nur für die benötigte Zeit der Veranstaltung abgeschlossen werden.

kirchliche

unabhängige

kirchliche

unabhängige

▼ In Jugendverbänden
▼ Im Bistum Mainz

Unabhängige Aufarbeitung: https://uw-recht.org/index.php/projekte/erfahren-verstehen-vorsorgen


Stellungnahme: Bischof Peter Kohlgraf
Stellungnahme: (ehem.) Weihbischof und Generalvikar Udo Markus Bentz
Stellungnahme: Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars

▼ In anderen (Erz-)Bistümern

Informationsportal: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung
Studien: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien
Übersicht: Aktueller Stand in den (Erz-)Bistümern

▼ In Jugendverbänden
▼ Im Bistum Mainz

Unabhängige Aufarbeitung: https://uw-recht.org/index.php/projekte/erfahren-verstehen-vorsorgen


Stellungnahme: Bischof Peter Kohlgraf
Stellungnahme: (ehem.) Weihbischof und Generalvikar Udo Markus Bentz
Stellungnahme: Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars

▼ In anderen (Erz-)Bistümern

Informationsportal: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung
Studien: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien
Übersicht: Aktueller Stand in den (Erz-)Bistümern

Kirchliche Kontakte

Veranstaltungs-/Lagerleitung und Pfarrleitung vor Ort

Deine erste Anlaufstelle ist deine Ortsgruppe, also die Veranstaltungs-/Lagerleitung und die Pfarrleitung. Solltest du dir/solltet ihr euch unsicher sein, wie ihr mit der Grenzverletzung oder dem übergriffigen Verhalten umgehen sollt, meldet euch unbedingt bei unserer Präventionskraft!

Präventionskraft KjG DV Mainz
praevention[at]kjg-mainz.de

Wir sind deine Anlaufstelle!

Da du als Gruppenleiter*in bei Veranstaltungen der KjG teamst, meldest du dich bitte bei Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten durch andere Gruppenleiter*innen immer auch bei unserer Präventionskraft.

Lotsenstelle Kindeswohl BDKJ/BJA Mainz
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 25 36 89
lotsenstelle-kindeswohl[at]bistum-mainz.de


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Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Mainz
Telefon: 0 61 31 / 25 31 41
praevention-missbrauch[at]bistum-mainz.de


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Präventionsbeauftragte BDKJ Bundesverband
Hannah Kriescher – kriescher[at]bdkj.de
Dennis Wartenberg – wartenberg[at]bdkj.de

Informationen zum Aufgaben- und Zuständigkeitsber
eich

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Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt der Deutschen Bischofskonferenz
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Bundesweite Liste von Ansprechpersonen
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Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz

Unabhängige Kontakte

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In Mainz

Kinderschutz-Zentrum Mainz
Beratungsstelle

Lessingstraße 25
55118 Mainz

Mo – Fr 09:00 – 17:00
Tel.: 06131 – 61 37 37
E-Mail: info[an]ksz-mainz.de


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MädchenHaus Mainz
Für Mädchen* und junge Frauen*

MädchenBeratung
Telefon: 0 61 31 – 61 30 68
Termin über Signal: 01577 – 76 87 059
maedchenberatung[at]maedchenhaus-mainz.de


Online-Beratung
www.onlineberatung-maedchenhaus-mainz.de

Bundesweit

Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon
(kostenlos und anonym)

Telefon
Montag bis Samstag von 14.00 – 20.00 Uhr
116 111 sowie 0800 – 111 0 333


Chat-Beratung
Montag bis Donnerstag von 14 – 18 Uhr
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E-Mail-Beratung
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Online-Beratung für ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
www.save-me-online.de

▼ Du bist dir unsicher, ob eine Grenze verletzt wurde?

Sprich zuerst mit der Person, von der du glaubst, dass deren Grenze verletzt wurde

>> Hey, ich habe gerade diese Situation mitbekommen. War es okay für dich, wie sich A dir gegenüber verhalten hat? <<

Nein, es war nicht okay.

Biete der Person Hilfe an. Schaut gemeinsam unter “Bei dir wurde eine Grenze verletzt“.

→ Ja, es war okay.

▼ Du bist dir sicher, dass eine Grenze verletzt wurde

je nach Situation abwägen

Direkt eingreifen

Du kannst direkt Stellung beziehen und sagen, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung war. Ob du direkt etwas sagst, hängt davon ab, ob du es dir zutraust, ob es gerade in der Situation passend ist und wie schwer die Grenzverletzung wiegt.

Später handeln

Manchmal ist es sinnvoll erst einmal nichts zu sagen. Vielleicht möchte sich die betroffene Person ja auch selbst äußern? Du kannst sie in einer ruhigen Minute darauf ansprechen und fragen, ob du sie unterstützen kannst. Sprich auf jeden Fall mit der verletzenden Person und nimm die Situation in eure Leitungsrunde mit. Du kannst dich auch bei unserer Präventionskraft melden

Erklärung für Jugendliche

Wir empfinden alle unterschiedlich und haben verschiedene Grenzen. Was eine Grenzverletzung für dich persönlich ist, bestimmst also nur du selbst. Es gibt aber einige Anhaltspunkte an denen du merkst, dass eine deiner Grenzen verletzt wurde. Wenn eine Person sich dir gegenüber irgendwie verhält und du dich unwohl fühlst, spürst du eine Grenze. Es gibt körperliche Grenzen und seelische Grenzen. Eine körperliche Grenze spürst du, wenn dich jemand berührt und sich diese Berührung nicht gut anfühlt.
Deine körperliche Grenze kann sein:

  • Ich möchte von niemandem umarmt werden
  • Ich möchte von der Tante nicht umarmt werden
  • Ich möchte keine Knutschküsse von Opa

Eine seelische Grenze spürst du, wenn eine Person etwas zu dir oder deinen Körper sagt und du dich dann unwohl oder verletzt fühlst. Deine seelische Grenze kann sein:

  • Ich werde gezwungen ein Spiel zu spielen
  • Ich werde beleidigt
  • Mir wachsen langsam Brüste und mir wird gesagt,
    man sieht durch mein T-Shirt “schön süße Nippelchen” sieht

Häufig passieren Grenzverletzungen ohne Absicht und die Person merkt gar nicht, dass sie dich gerade mit ihrem Verhalten verletzt. Es gibt Grenzen, an die müssen sich alle halten:

  • Niemand darf dich zwingen etwas zu tun,
    zum Beispiel eine Mutprobe
  • Niemand darf dich beleidigen
  • Niemand schaut dir auf dem Klo zu

So eine Grenzverletzung ist Gewalt.

Erklärung für Jugendliche

Wir empfinden alle unterschiedlich und haben verschiedene Grenzen. Was eine Grenzverletzung für dich persönlich ist, bestimmst also nur du selbst. Es gibt aber einige Anhaltspunkte an denen du merkst, dass eine deiner Grenzen verletzt wurde. Wenn eine Person sich dir gegenüber irgendwie verhält und du dich unwohl fühlst, spürst du eine Grenze. Es gibt körperliche Grenzen und seelische Grenzen. Eine körperliche Grenze spürst du, wenn dich jemand berührt und sich diese Berührung nicht gut anfühlt.
Deine körperliche Grenze kann sein:

  • Ich möchte von niemandem umarmt werden
  • Ich möchte von der Tante nicht umarmt werden
  • Ich möchte keine Knutschküsse von Opa

Eine seelische Grenze spürst du, wenn eine Person etwas zu dir oder deinen Körper sagt und du dich dann unwohl oder verletzt fühlst. Deine seelische Grenze kann sein:

  • Ich werde gezwungen ein Spiel zu spielen
  • Ich werde beleidigt
  • Mir wachsen langsam Brüste und mir wird gesagt,
    man sieht durch mein T-Shirt “schön süße Nippelchen” sieht

Häufig passieren Grenzverletzungen ohne Absicht und die Person merkt gar nicht, dass sie dich gerade mit ihrem Verhalten verletzt. Es gibt Grenzen, an die müssen sich alle halten:

  • Niemand darf dich zwingen etwas zu tun,
    zum Beispiel eine Mutprobe
  • Niemand darf dich beleidigen
  • Niemand schaut dir auf dem Klo zu

So eine Grenzverletzung ist Gewalt.

Kirchliche Kontakte

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Veranstaltungs-/Lagerleitung und Pfarrleitung vor Ort
Ihre erste Anlaufstelle kann die Veranstaltungs-/Lagerleitung oder die Pfarrleitung sein. Sie dürfen sich beschweren! Sprechen Sie immer auch mit einer unbeteiligten Ansprechperson. Bei erfolgten Grenzverletzungen und übergriffigem Verhalten nehmen Sie darüber hinaus immer auch mit unserer Präventionskraft im KjG DV Mainz Kontakt auf.

Präventionskraft KjG DV Mainz
praevention[at]kjg-mainz.de

Lotsenstelle Kindeswohl BDKJ/BJA Mainz
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 25 36 89
lotsenstelle-kindeswohl[at]bistum-mainz.de


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Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Bistum Mainz
Telefon: 0 61 31 / 25 31 41
praevention-missbrauch[at]bistum-mainz.de


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Präventionsbeauftragte BDKJ Bundesverband
Hannah Kriescher – kriescher[at]bdkj.de
Dennis Wartenberg – wartenberg[at]bdkj.de

Informationen zum Aufgaben- und Zuständigkeitsber
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Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt der Deutschen Bischofskonferenz
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Bundesweite Liste von Ansprechpersonen
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Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz

Unabhängige Kontakte

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In Mainz

Kinderschutz-Zentrum Mainz
Beratungsstelle

Lessingstraße 25
55118 Mainz

Mo – Fr 09:00 – 17:00
Tel.: 06131 – 61 37 37
E-Mail: info[at]ksz-mainz.de

Bundesweit

Nummer gegen Kummer
(anonym)

Elterntelefon
Mo – Fr 9-17 Uhr, Di und Do bis 19 Uhr
Telefon: 0800 111 055

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