Verfahren zur Prüfung von Ortsgruppen-Satzungen

Die Satzungen der Ortsgruppen müssen durch die Diözesanleitung (DL) genehmigt werden. Das Satzungsteam unterstützt dabei die DL, indem es prüft, ob die Satzungsänderungen die Mindeststandards der Diözesansatzung erfüllen. Sollte das Satzungsteam die Satzung prüfen, gibt sie der DL eine Empfehlung zur Genehmigung oder (Teil-)Ablehnung.

Im Folgenden geben wir euch einen Überblick, wie ihr bei einer Änderung eure Satzung zur Genehmigung einreichen könnt.

  1. Schickt bitte folgende Unterlagen an die Mail-Adresse: satzung@kjg-mainz.de:
  • eine Gegenüberstellung (Synopse) der geänderten Stellen entweder in Form einer Tabelle oder mit der Funktion „Änderungen nachverfolgen“
  • das Protokoll der Versammlung, in der die Satzungsänderung beschlossen wurde.
  1. Nach dem Eingang der Unterlagen erhaltet ihr eine Eingangsbestätigung.
  2. Eure Satzung wird nun von der DL und/oder vom Satzungsteam geprüft. Ggf. werden während des Prozesses Rückfragen an euch gestellt. Bei der Prüfung behält sich die DL/das Satzungsteam vor, auf die in den letzten Jahren erfolgten Änderungen der Diözesansatzung hinzuweisen, die noch nicht in die Satzung der Ortsgruppe übernommen wurden und die bei einer kommenden Änderung der Satzung der Ortsgruppe eingepflegt werden müssen.
  3. Die DL entscheidet über die Genehmigung der Satzung bzw. spricht eine begründete (Teil-)Ablehnung aus. Dies geschieht mittels offiziellem Genehmigungsschreiben, welches per Mail an die Pfarrleitung der Ortsgruppe und an das Satzungsteam zur Kenntnis geschickt wird.
  4. Nach erfolgter Genehmigung ergänzt ihr bitte eure Satzung um den Vermerk „Genehmigt durch die Diözesanleitung am …“ und schickt eine Reinfassung der Satzung (gesamte aktuelle Satzung) als PDF-Dokument zur Ablage an die Diözesanstelle.
  5. Solltet ihr mit der (Teil-)Ablehnung eurer geänderten Satzung nicht einverstanden sein, könnt ihr laut III. 1.4.3 der Diözesansatzung Einspruch beim Diözesanausschuss ohne Diözesanleitung einlegen. Dieser entscheidet verbindlich.

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