Umsatzsteuerreform

Wer, wie und was?

Beim Wort Umsatzsteuer seid ihr überfragt? Ihr seid bei euch vor Ort in der KjG als Leitung oder Kasse aktiv? Dann seid ihr hier genau richtig!

Diese Seite möchte euch über relevante Änderungen im Umsatzsteuerrecht informieren und euch Handlungsoptionen aufzeigen. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an die zuständige Referentin in unserer Diözesanstelle (DS) wenden!

Umsatzsteuerreform

2015 wurde eine Reform des Umsatzsteuergesetztes beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflichten von kirchliche Einrichtungen und Organisationen (z.B. Kirchengemeinden, Pfarreien, Diözesen) stark ausweitet.

Die Frist für das Inkrafttreten der Reform wurde auf den 1. Januar 2025 verlängert. Ab dann gelten strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht.

Diese Änderungen führen dazu, dass die Finanzstrukturen in Kirchengemeinden genauer geprüft werden und geschaut wird, welche Gelder über welche Konten fließen. Solltet ihr bisher euer KjG-Konto über die Gemeinde geführt worden sein, kann es nun sein, dass die Kirchengemeine dies in Zukunft ändern möchte und ihr ein eigenes Konto eröffnen sollt.

Hier findet ihr zuerst die Mail/ den Brief, die/ der an alle Zuständigen in unseren KjGs versendet wurde:

Liebe Pfarrleitungen, liebe Kassenverantwortliche,
mit dem Jahresstart 2025 (nach Fristverlängerung aktualisiert) tritt das neue Umsatzsteuerreicht in Kraft.
Im Zuge der anstehenden Umsatzsteuerreform wurde in den letzten Jahren in den Finanzen – und damit auch in den Konten – der Kirche aufgeräumt und umstrukturiert. Dabei ist aufgefallen, dass viele KjGs ihre Finanzen/ Konten bei ihrer Pfarrgemeinde haben.
Mit der neuen Umsatzsteuerregelung ist dieser Zusammenschluss nicht mehr möglich, da selbstständige und eigenverantwortliche Gruppierungen, wie z.B. die KjG, vom Finanzamt als nicht eigentragener Verein (n.e.V.) angesehen werden und in dieser Folge eigene Konten benötigen.

Was bedeutet das?

Alle KjGs, die Mitgliedes an den KjG-Diözesanverband (DV) Mainz gemeldet haben, sind automatisch nicht eingetragene Vereine.
Das bedeutet, dass ihr

  • ein eigenen Vereinskonto braucht
  • prüfen müsst, ob ihr eine aktuelle Satzung habt
  • beim Finanzamt eure Gemeinnützigkeit beantragen müsst, damit ihr z.B. Spendenbescheinigungen ausstellen könnt und als nicht eingetragener Verein anerkannt seid.

Gibt es noch andere Optionen?

Ihr könnt im Zuge der Reform grundsätzlich entscheiden:

  1. Weiterhin KjG und ein nicht eingetragener Verein bleiben (wie oben beschrieben).
  2. Die bestehende KjG auflösen und zu einer Untergruppe der Pfarrgemeinde werden (hebt die Vorteile einer eigenständigen Gruppe auf und beendet eure Mitgliedschaft in unserem KjG DV).
  3. Ein eingetragener Verein (e.V.) werden und euch im Vereinsregister eintragen lassen (aufgrund der Eintragung hoher bürokratischer Aufwand).

Wie geht es weiter?

Gemeinsam als Ortsgruppe entscheidet ihr, welche Option ihr wählen wollt.
Anschließend leitet ihr die notwendigen Schritte ein.
Damit ihr euch zu dem Thema weiter informieren könnt, senden wir euch zwei Links mit.
Auf der Seite der Kjg Freiburg findet ihr weiterführende Informationen zu dem Thema, sowie eine Arbeitshilfe zum Thema Rechtsformen für Vereine.

Weitere Informationen:
Material zum Thema Rechtsform (kjg-freiburg.de)
Rechtsform der Jugendverbände (kjg-freiburg.de)
Informationen der KjG Bundesebene

Arbeitshilfe:
VERBAND VEREIN VERWAS – Rechtsform der Verbände (bdkj-freiburg.de)

Ihr habt Fragen?

Wenn ihr Fragen habt meldet euch gerne in der Diözesanstelle unter info[at]kjg-mainz.de und 06131/ 253-625 oder direkt bei Sophia Seidel unter sophia.seidel[at]bistum-mainz.de und 06131/ 253-639.

Am 05.12.2022 fand außerdem ein Infoabend via Zoom statt.

Sophia Seidel
Zuständige Referentin: Sophia Seidel sophia.seidel[at]bistum-mainz.de

Das war jetzt erstmal eine ganze Menge an Infos!
Nehmt euch also als KjG auf jeden Fall die Zeit, das Thema bei euch vor Ort anzusprechen und vielleicht habt ihr ja auch Kontakt zu einer anderen KjG. Tauscht euch gerne über die Möglichkeiten aus!
Das Allerwichtigste ist aber: Ihr seid bei dieser Reform nicht allein, wir unterstützen euch bei egal welcher Option und sind natürlich auch als Kontaktpersonen immer für euch erreichbar!