KjG Diözesanverband Mainz

Wie sollte ich auf dem Zeltlager/ meiner Veranstaltung handeln?

In dieser Arbeitshilfe findest du Informationen und Handlungsempfehlungen zu Vermutungen oder Beobachtungen auf deinen Veranstaltungen.

Verhalten bei einem mitgeteilten Fall

Wenn sich ein Kind oder eine*e Jugendliche*r Dir wegen eines Vorfalls anvertraut, beachte bitte folgendes:

  • Ruhe bewahren!
  • Kläre deine eigenen Gefühle
  • Höre den Kindern und Jugendlichen zu. Glaube ihnen und ermutige sie sich anzuvertrauen
  • Mache nur Angebote, die erfüllbar sind. Mache keine Zusagen, die du nicht einhalten kannst.
  • Beziehe das Kind oder den Jugendlichen in alle Prozesse mit ein
  • Behandle das, was dir erzählt wurde, vertraulich, aber teile dem*der Betroffenen mit, dass Du dir selbst Hilfe und Unterstützung holst.
  • Wende dich an eine Fachstelle, eine*n Verbandsreferent*in oder deine*n Dekanatsjugendreferenten*in oder an die Lotsenstelle Kindeswohl im BDKJ/BJA.
  • Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situationen im Einverständnis mit dem*der Betroffenen.
  • Keine voreiligen Informationen an den Täter oder die Täterin.

Verhalten bei einer vermutete Täter*innenschaft

Wenn du die Vermutung hast, dass ein Mitglied eures Gruppenleitungsteams, entweder eine Grenzverletzung gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen begeht oder sexualisierte Gewalt gegenüber diesen ausübt, helfen dir folgende Schritte:

  • Ruhe bewahren
  • Analyse: Woher kommt die Vermutung?
  • Dokumentiere genau deine Beobachtungen
  • Nimm Kontakt zu einer Vertrauensperson, der Verbandsreferentin, der*dem Dekanatsjugendreferent*in oder der Lotsenstelle Kindeswohl im BDKJA/BJA auf, um deine Beobachtungen mitzuteilen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Auf keinen Fall selbst mit dem*der Verdächtigen reden oder versuchen die*den Täter*in zur Rede zu stellen.

Ruhe bewahren

Wenn du als Gruppenleiter*in erfährst, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird oder der Verdacht begründet scheint, dass ein Kind gravierenden Mangel im Elternhaus erleidet, willst du in der Regel so schnell wie möglich etwas tun. Du bist unter Umständen entsetzt, vielleicht auch wütend und kannst die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig immer noch macht. Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die Sicherheit, dass du nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen handelst. Das bedeutet im konkreten Fall: Erst einmal Ruhe bewahren und sich Unterstützung suchen.

Sich im Team besprechen

Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung belastet schwer und ist im Alleingang auf  keinen Fall in all seinen Konsequenzen zu bewältigen. Wenn du aufgrund eigener Beobachtungen das ungute Gefühl hat, dass hier etwas nicht mit „kinderrechten“ Dingen zugeht, sollten möglichst bald andere Gruppenleiter*innen vertrauensvoll um Rat gebeten werden: Haben die andere ähnliche Beobachtungen gemacht wie du? Wer könnte euch fachlich weiterhelfen? Was könnte der nächste Schritt sein, ohne das Kind weiter zu belasten? Diskretion ist selbstverständlich! Es werden weitere Termine festgelegt, an denen du dich mit den (betroffenen) Gruppenleiter*innen über den Stand der Dinge austauschst und gemeinsam überlegst, wie weiter vorgegangen werden soll.

Das Kind einbeziehen

Vermutlich fällt die Entscheidung, dass das betreffende Kind zunächst einmal mehr Aufmerksamkeit erfahren soll, um eine bessere Einschätzung treffen zu können. Gespräche mit dem Kind sollten dabei allerdings sehr achtsam und mit Respekt vor den Grenzen des Kindes erfolgen. Behutsames Nachfragen (beispielsweise: „Was ist dir denn an deinem Arm passiert? Hast du dir wehgetan?“) kann es leichter machen, von Problemen zu erzählen. Detektivisches Nachhaken oder die Konfrontation mit Vermutungen wie etwa „Ich glaube, du wirst zu Hause geschlagen!“, bewirkt das Gegenteil. Wenn Kinder von sich aus in einem Gespräch problematische Erfahrungen offen legen, ist das ein großer Vertrauensbeweis. Sie vertrauen darauf, dass du als ihre Ansprechperson nichts tut, was ihnen schadet. Dieses Vertrauen kannst du als Leiter*in bewahren, indem du mit dem Kind gemeinsam überlegst, was ihm helfen könnte. Du kannst Vorschläge machen, aber nichts versprechen, was nicht gehalten werden kann! Zu akzeptieren ist es, wenn das Kind erst einmal weiter darüber nachdenken will. Wichtig ist die Gewissheit, dass die Tür weiterhin offen steht. Manchmal formulieren Kinder den dringenden Wunsch, dass keine weitere Person mit ins Vertrauen gezogen wird. Diesem Wunsch kannst du als Gruppenleiter*in nicht ohne weiteres nachkommen, denn die verantwortliche Leitung vor Ort ist auf jeden Fall einzubeziehen. Dabei sollst du dem Kind seine Angst vor ungewollten Konsequenzen nehmen. Du solltest dem Kind die Sicherheit geben, dass es über weitere Schritte und Entscheidungen informiert und einbezogen wird.

Unterstützung von außen einholen

Wenn im wiederholten Austausch der Verdacht bestätigt wird, ist die Unterstützung von Fachkräften zu suchen, die mit diesem Problemfeld beruflich betraut sind. Du bzw. das Leitungsteam kann sich auch erst mal an die Katholische Jugendzentrale in eurem Dekanat oder eure*n Verbandsreferent*in wenden. Die Referent*innen bieten euch eine erste Anlaufstelle, die ihr zu Rate ziehen solltet. In einem nachgewiesenen Fall solltest du uns als KjG Diözesanverband unbedingt informieren, damit wir ausschließen können, dass diese Person weiterhin für eine Jugendgruppe (in der KjG) tätig ist. Eine speziell qualifizierte Anlaufstelle gibt es im Bischöflichen Jugendamt in Mainz. Hier bekommst du auch die nötigen Kontakte zu weiteren Beratungsstellen. </P<