KjG-Mitgliedsversicherung

Alle KjG-Mitglieder sind über ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag in der KjG-Versicherung (BDKJ-Versicherung) versichert. Diese Versicherung umfasst eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Die KjG-Versicherung ist vom Diözesanverband über die KjG-Bundesebene beim Jugendhaus Düsseldorf (JHD) abgeschlossen. Nur beim KjG-Diözesanverband Mainz gemeldete Mitglieder sind versichert.

Allgemeine Hinweise:
Grundsätzlich gilt, dass Versicherungen vor, spätestens aber zu Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein müssen. Eine Nachversicherung beim Schadensfall ist NICHT möglich. Im Schadensfall ist es wichtig den Schaden zügig in der KjG-Diözesanstelle anzuzeigen und die Schadensmeldung zu machen.

Nicht KjG-Mitglieder:
Teilnehmende an Veranstaltungen/Gruppenstunden (etc.), die keine KjG-Mitglieder sind müssen extra versichert werden.
Dies kann über die Versicherungen beim Jugendhaus Düsseldorf oder der Ecclesia Versicherung geschehen.

Inland und Ausland:
Die KjG-Versicherung gilt bei allen Zeltlagern, Gruppenstunden und Fahrten im Inland. Freizeiten und Zeltlager im Ausland müssen separat versichert werden. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Was beinhalten die Versicherungen?

Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig.
Der Versicherungsschutz besteht für:

  • Schadensfälle aus der Betätigung beim Spiel
  • Besuch und Teilnahme an allen Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe
  • Durchführung von Freizeiten, geselligen Zusammenkünften, Veranstaltungen und Wanderungen etc.

In jedem Fall gibt es eine Selbstbeteiligung von 40,00€.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schadensfälle, die durch das Betreiben, Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen entstanden sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Unfälle auf den direktem Weg zu und von den Veranstaltungen sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rechtsschutzfälle die u.a. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des Verbandes/der Ortsgruppe entstehen.
Folgende Leistungen sind versichert:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Privat- und Leihfahrzeuge sind nicht über die KjG-Mitgliedsversicherung abgedeckt. In der Vergangenheit war die Versicherung von Fahrzeugen über das Bistum möglich. Das gilt – Stand jetzt – nicht mehr, auch wenn wir uns als KjG dafür einsetzen, dass es wieder möglich ist.
Um im Schadensfall das Ansteigen der privaten Versicherungspolice zu vermeiden, raten wir für Fahrzeuge eine extra Kfz-Versicherung abzuschließen. Dies geht z.B. über das Jugendhaus Düsseldorf oder die Ecclesia Versicherung.

Hinweis: Entgeltlich geliehene Fahrzeuge, die auf Verbände, Gemeinden o.ä. zugelassen sind, können nicht mehr über das JHD versichert werden. Eine Versicherung über Ecclesia ist weiterhin möglich.

Möglichkeiten für Versicherungen

Freizeiten, Fahrten und Aktionen sind so vielfältig wie eure Gruppen selbst.
Damit ihr über die KjG-Mitgliedsversicherung für eure Bedarfe immer gut versichert seit, bieten das Jugendhaus Düsseldorf und die Ecclesia Versicherung Zusatzversicherungen, z.B. Teilnehmendenversicherung, Kfz-Versicherung, Geräteversicherung, etc.an.
Die Versicherungen können in der Regel kurzfristig vor Veranstaltung und nur für die benötigte Zeit der Veranstaltung abgeschlossen werden.

Gemeinnützige Organisationen sind berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender*innen können damit ihre Spende bei ihrer persönlichen Steuererklärung anrechnen lassen. Spendenbescheinigungen müssen erst ab einem Betrag größer als 300€ ausgestellt werden. Auf dieser Infoseite findet ihr die wichtigsten Infos zum Thema Spendenquittungen inkl. einer Muster-Spendenquittung.

Auszug von der Bundesebene

Eine Satzung beinhaltet Grundregeln, wie ein Verein (eure KjG) funktioniert. Darin ist beispielsweise geregelt, wie sich die Pfarrleitung zusammensetzt, wie sie gewählt wird und welche Aufgaben eure Mitgliederversammlung hat.

Sofern ihr keine eigene Satzung beschlossen habt, gilt für euch die Mustersatzung eures Diözesanverbandes. Alternativ könnt ihr eine eigene Satzung beschließen und Änderungen daran vornehmen. Dabei müsst ihr beachten, dass ihr die gesetzlich verpflichtenden Inhalte sowie die Mindestanforderungen eures Diözesanverbandes abdeckt. Die Satzung und spätere Änderungen daran muss durch eure Mitgliederversammlung beschlossen werden. Danach müsst ihr eure Satzung eurem Diözesanverband zusenden, welcher prüft, ob diese die Mindestanforderungen der Diözesansatzung erfüllt und anschließend die Satzung(sänderung) genehmigt. Als e.V. müsst ihr zudem eure Satzungsänderungen dem Amtsgericht mitteilen.

Auszug von der Bundesebene

Rechtlich besitzt ihr als KjG-Ortsgruppe den Status eines nicht eingetragenen Vereins (n.e.V.), sofern ihr keine Eintragung beim Vereinsregister vorgenommen habt. Der Hauptunterschied zum eingetragenen Verein (e.V.) besteht darin, dass ein n.e.V. keine juristische Person mit den zugehörigen Rechten und Pflichten ist. Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam haften, da der Verein selbst nicht rechtsfähig ist. Im Übrigen besitzt der n.e.V. aber alle wesentlichen Kennzeichen eines Vereins. Er muss beispielsweise über eine Satzung, Mitglieder und einen gewählten Vorstand (Pfarrleitung) verfügen. Auch ein nicht eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.

Falls ihr euch für die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) entscheidet, müsst ihr eure KjG ins Vereinsregister eintragen lassen und werdet damit auch automatisch in das Transparenzregister aufgenommen. Zukünftig müsst ihr dann ebenfalls Vorstandswechsel und Satzungsänderungen dem Amtsgericht mitteilen.

Mehr Infos zum Thema Rechtsform von Jugendverbänden findet ihr beispielsweise auf der Webseite und in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg.

Auszug von der Bundesebene

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht euch Steuererleichterungen. Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Fördermittel sind dann in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen nicht versteuert werden.

Sofern der in eurer Satzung festgelegte Vereinszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist (was bei KjG-Gruppen fast ausschließlich zutrifft), könnt ihr eure Satzung zur Beantragung der Gemeinnützigkeit bei eurem zuständigen Finanzamt einreichen. Es werden vom Finanzamt sehr präzise Vorgaben gemacht, welche Formulierungen die Satzung enthalten muss. Diese findet ihr in den verlinkten Arbeitshilfen und Infoseiten. Meist fordern viele Finanzämter die Freistellungsbescheide der höheren Ebenen (z.B. eures Diözesanverbands) ein und akzeptieren diese, in Einzelfällen kann jedoch auch ein eigener Freistellungsbescheid gefordert werden. Danach erhaltet ihr eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie eine Steuernummer, die euch zugeteilt wird.

Mehr Infos zum Thema Gemeinnützigkeit findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg oder hier.

Auszug von der Bundesebene

Insbesondere durch die Reform des Umsatzsteuergesetztes kommen Kirchengemeinden häufiger auf KjG-Gruppen zu und fordern sie dazu auf, ein eigenes Konto zu eröffnen. Dies ist aber nicht weiter schlimm, im Gegenteil: Als KjG seid ihr selbstständig, handelt eigenverantwortlich und könnt damit auch eigenverantwortlich über eure Finanzen entscheiden. Ein eigenes Konto ist die Grundlage dafür. Es lohnt sich also in jedem Fall, ein eigenes Konto zu eröffnen, sofern dies bisher noch über die Kirchengemeinde geführt wird. Inhaltlich könnt ihr weiterhin wie bisher mit eurer Kirchengemeinde zusammenarbeiten, daran ändert sich überhaupt nichts.

Zur Eröffnung eines eigenen Vereinskontos benötigt ihr meist:

  • eure Satzung bzw. die für euch geltende Mustersatzung eures Diözesanverbands
  • das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, in dem festgehalten ist, welche Personen zur Pfarrleitung und ggf. Kassenführer*in gewählt oder berufen wurden (diese sind vertretungsberechtigt gegenüber der Bank)
  • Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) aller Personen, die zugriffsberechtigt für das Konto sein sollen

Zudem müsst ihr entscheiden:

  • ob die vertretungsberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam (d.h. nur mit einer zweiten zeichnungsberechtigten Person) Bankgeschäfte tätigen dürfen
  • ob ihr Online-Banking nutzen wollt, und falls ja, welches Zugangsverfahren

Mehr Infos zum Thema Kontoführung findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg.

Auszug von der Bundesebene

Beim Wort Umsatzsteuer seid ihr überfragt? Ihr seid bei euch vor Ort in der KjG als Leitung oder Kasse aktiv? Dann seid ihr hier genau richtig!

Diese Seite möchte euch über relevante Änderungen im Umsatzsteuerrecht informieren und euch Handlungsoptionen aufzeigen. Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an die zuständige Referentin in unserer Diözesanstelle (DS) wenden!

Was ist die Umsatzsteuerreform?

2015 wurde eine Reform des Umsatzsteuergesetztes beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflichten von kirchliche Einrichtungen und Organisationen (z.B. Kirchengemeinden, Pfarreien, Diözesen) stark ausweitet.

Die Frist für das Inkrafttreten der Reform wurde auf den 1. Januar 2027 verlängert. Ab dann gelten strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht.

Das kommt auf eure Ortsgruppe zu

Diese Änderungen führen dazu, dass die Finanzstrukturen in Kirchengemeinden genauer geprüft werden und geschaut wird, welche Gelder über welche Konten fließen. Solltet ihr euer KjG-Konto über die Gemeinde führen, kann es nun sein, dass die Kirchengemeine dies in Zukunft ändern möchte und ihr ein eigenes Konto eröffnen sollt.

Alle KjGs, die Mitglieder an den KjG-Diözesanverband (DV) Mainz gemeldet haben, sind automatisch nicht eingetragene Vereine.

Das bedeutet, dass ihr

  • ein eigenes Vereinskonto braucht
  • prüfen müsst, ob ihr eine aktuelle Satzung habt
  • beim Finanzamt eure Gemeinnützigkeit beantragen müsst, damit ihr z.B. Spendenbescheinigungen ausstellen könnt und als nicht eingetragener Verein anerkannt seid.

Diese Optionen stehen zur Wahl

Ihr könnt im Zuge der Reform grundsätzlich entscheiden:

  1. Weiterhin KjG und ein nicht eingetragener Verein bleiben (wie oben unter ‘Das ist zu tun’ beschrieben).
  2. Die bestehende KjG auflösen und zu einer Untergruppe der Pfarrgemeinde werden (hebt die Vorteile einer eigenständigen Gruppe auf und beendet eure Mitgliedschaft in unserem KjG DV).
  3. Ein eingetragener Verein (e.V.) werden und euch im Vereinsregister eintragen lassen (aufgrund der Eintragung hoher bürokratischer Aufwand).

Das sind eure nächsten Schritte als Ortsgruppe

Gemeinsam als Ortsgruppe entscheidet ihr, welche Option ihr wählen wollt.
Anschließend leitet ihr die notwendigen Schritte ein.
Damit ihr euch zu dem Thema weiter informieren könnt, senden wir euch zwei Links mit.
Auf der Seite der KjG Freiburg findet ihr weiterführende Informationen zu dem Thema, sowie eine Arbeitshilfe zum Thema Rechtsformen für Vereine.

Weitere Informationen

Material zum Thema Rechtsform (kjg-freiburg.de)
Rechtsform der Jugendverbände (kjg-freiburg.de)
Informationen der KjG Bundesebene

Arbeitshilfe:
VERBAND VEREIN VERWAS – Rechtsform der Verbände (bdkj-freiburg.de)

Puuhhh…

Das war jetzt erstmal eine ganze Menge an Infos!
Nehmt euch also als KjG auf jeden Fall die Zeit, das Thema bei euch vor Ort anzusprechen und vielleicht habt ihr ja auch Kontakt zu einer anderen KjG. Tauscht euch gerne über die Möglichkeiten aus!

Das Allerwichtigste ist aber: Ihr seid bei dieser Reform nicht allein, wir unterstützen euch bei egal welcher Option und sind natürlich auch als Kontaktpersonen immer für euch erreichbar!

Hier findet ihr verschiedene Zuschussmöglichkeiten sowohl für Rheinland-Pfalz als auch Hessen. Solltet ihr zu irgendwas fragen habt meldet euch gerne!

Hier findet ihr Zuschüsse für:

Das Land Hessen

Das Land Rheinland-Pfalz

Für Alle

Für das Land Hessen


Das Land Hessen bezuschusst verschiedene Aktionen von hessischen Gruppen. Dieser wird digital gestellt. Bitte beachtet die Übergangsfrist! Bis einschl. Freitag, den 12.07.24 können Zuschussanträge noch in Papierform eingereicht werden. Danach werden Papieranträge nicht mehr akzeptiert! Folgende Aktionen könnt ihr bezuschussen lassen:

FördertopfMögliche Aktionen
Allgemeine Jugendarbeit (AjA)Multiplikator*innenschulung wie Medienarbeit und Geschlechterspezifische Arbeit, Politische Kinderstufenarbeit, Präventionsschulungen
Außerschulische Jugendbildung (AjB)Gruppenleiterschulungen, Bildungsurlaube, Jugendbildung
Besondere Projekte / InnovationenJubiläum, einmalige Events, Kooperationsveranstaltungen

Wichtig für diesen Zuschuss:

  • Um einen Antrag einzureichen, müsst ihr alle Pflichtfelder ausgefüllt und alle notwendigen Dateien hochgeladen haben. (Teilnehmer*innenliste, detaillierte Hausrechnung, ausführliches Programm)
  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als “beantragte Zuwendung” eintragen.
  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als “beantragte Zuwendung” eintragen.
    Bestimmte Felder können nicht leer gelassen werden, z.B. „sonstige Zuwendungen“. Wenn ihr keine erhalten haben solltet, tragt dort “0” ein.
  • Weiterhin wird jeder 10. Antrag geprüft. Dazu erhaltet ihr eine Mail, falls es euren Antrag betrifft. Auf der Plattform müsst ihr dann die angeforderten Unterlagen digital nachreichen.

Für das Land Rheinland-Pfalz


Auch das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst verschiedene Aktionen rheinland-pfälzischer Gruppen. Die Zuschüsse beantragt ihr hier noch analog und schickt alle Dokumente dann postalisch an BDKJ/BJA, Geschäftsführung, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz. In dem Antragdokument steht: “Der Förderantrag ist unverzüglich an die zuständige Landes- oder Bezirksleitung des jeweiligen Jugendverbandes weiterzuleiten.” Hiermit ist die oben genannte Adresse gemeint und nicht die KjG Diözesanstelle!

FördertopfMögliche Aktionen
Soziale BildungFreizeiten, Ausflüge, etc.
Schulung EhrenamtlicherSchulungen jeglicher Art (auch Tagesschulungen)
Politische BildungAktionen zu jeglichen gesellschaftlichen Fragestellungen (z.B. ein Thementag zu Anti-Rassismus)

Für Alle im Bistum Mainz


Das Bistum Mainz bietet extra einen Zuschuss an für religiöse Bildung. Darunter fallen zum Beispiel Gottesdienste, Firm-/Kommunionsvorbereitung, spirituelle Tage und vieles mehr. Dieser Zuschuss steht allen KjGs offen.

Mit dem Dekanatszuschuss wollen wir als DV Zusammenarbeit von den KjGs vor Ort unterstützen. Deshalb könnt ihr für Aktionen, welche ihr gemeinsam mit anderen KjGs macht einen Zuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind alle KjG-Ortsgruppen, Dekanate und Bezirke des KjG Diözesanverband
Mainz, die bis zum 1. Mai des jeweiligen Kalenderjahres ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Schickt dazu den Antrag per E-Mail an zuschuss@kjg-mainz.de.

Was kann bezuschusst werden?

  • Aktionen von Dekanaten und Bezirken
  • Material von Dekanaten und Bezirken
  • KjGs, die in Kooperation mit anderen KjG-Gruppen eine Aktion planen können dies ebenso (auch dekanats- und bezirksübergreifend).
  • Die Teilnahme an der Diözesankonferenz (Diko)

Wie hoch ist der zu erwartende Zuschuss?

Wie viel Geld ihr beantragen könnt, steht in den Förderrichtlinien.

Der KdFF ist ein Verein ehemaliger und aktiver KjGler*innen, die die KjG weiterhin unterstützen wollen. Unter anderem tun Sie dies, durch die finanzielle Unterstützung von KjG-Gruppen. Unterstützt werden z.B.:

  • außergewöhnliche Anschaffungen wie z.B. Zeltlagermaterial, Moderationshilfen, Spielmaterial, Material für Gruppenstunden
  • er unterstützt bei unvorhergesehen Ausgaben
  • Aktionen
  • Neugründungen von KjG Gemeinschaften

Um einen Antrag zu stellen genügt ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, was bezuschusst werden soll und wie hoch die Kosten sind an kdff[at]kjg-mainz.de. Für weitere Informationen wendet euch gerne an die Diözesanstelle oder an kdff[at]kjg-mainz.de.

Die Stiftung Jugendraum ist eine Stiftung des BDKJs, welche die Jugendarbeit unterstützen möchte. Zum einen vergeben Sie dafür jährlich den Stiftungspreis Ideenreich. Hierfür können Gruppen Projekte und Aktionen passend zu einem jährlich wechselnden Thema einreichen. Aus diesen Einreichungen werden drei Gewinner gewählt. Die Gewinner erhalten folgendes Preisgeld:

  • 1. Platz: 1.000€
  • 2. Platz: 800€
  • 3. Platz: 700€

Das diesjährige Thema ist “Vielfalt – Euer Engagement für ein buntes Land!”. Ihr könnt euch mit Aktionen bewerben, die die Vielfalt unseres Landes und euer Jugendarbeit zweigen; egal ob kulturell, religiös oder gesellschaftlich. Ihr könnt euch bis zum 31.12.2024 hier bewerben.

Außerdem könnt ihr für besondere, einmalige Projekte hier eine Förderung beantragen. Förderanträge mit bis zu 500€ können über das Jahr immer gestellt werden. Über diese wird vom Stiftungsvorstand entschieden. Förderanträge mit einer höheren Summe benötigen eine Kuratoriumssitzung und brauchen demnach eine längere Zeit zur Bearbeitung. Bei Fragen zu der Stiftung Jugendraum und eurem Förderantrag könnt ihr euch hier melden!